Nach dem aktuellen Bericht von ORF Kärnten wurde in Kärnten ein Wolf im Rahmen der neu implementierten Risikowolfsverordnung entnommen. Diese Entnahme erfolgte nach einer genauen Begutachtung und Beprobung durch Experten, welche die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigten. Insbesondere wurde der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom letzten Ort der Vergrämung wiederholt kontrolliert. Die örtlichen Jagdausübungsberechtigten wurden umgehend über das Erlöschen der Entnahmemöglichkeit informiert.
Hintergrundinformationen zur Risikowolfsverordnung
Die Kärntner Risikowolfsverordnung, die zuletzt aktualisiert wurde, gibt den zuständigen Stellen die Möglichkeit, Wolfsabschüsse zu regeln und zu kontrollieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Konflikte zwischen Wildtieren und Menschen zu minimieren sowie den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Ein kürzlich erlegter Wolf im Bezirk Hermagor war erst Mitte November der letzte dieser Art, der im Rahmen dieser Regelung abgeschossen wurde, wie Kärntner Jägerschaft berichtete. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Jagdpraktiken in der Region und sollen sowohl die Sicherheit der Anwohner als auch den Naturschutz in Einklang bringen.
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