Kärnten

Wohnbauförderung in Kärnten: Gemeinnütziger Wohnbau und innovatives Wohnen im Fokus

Zu einer Vorstandsklausur trat heute der Verein für Wohnbauförderung – eine österreichweite Interessensvertretung gemeinnütziger Bauvereinigungen – in Klagenfurt zusammen. Als Ehrengast war Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig geladen, mit der sich die Teilnehmenden über das vorbildhafte System der Kärntner Wohnbauförderung für den gemeinnützigen Wohnbau und innovative Wohnformen austauschten.

In Kärnten werden rund zwei Drittel der Mietwohnungen gemeinnützig verwaltet, was dafür sorgt, dass leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Jährlich kommen im Durchschnitt 300 neue Mietwohnungen hinzu. Um sicherzustellen, dass Wohnraum in Kärnten auch weiterhin leistbar bleibt, plant Wohnbaureferentin Schaunig die Erhöhung der Wohnbaudarlehen für gemeinnützige Bauvereinigungen von 80 auf 100 Prozent. Dadurch würde der Baukostenbeitrag komplett entfallen. Des Weiteren soll das Wohnbauprogramm 2026-2028 zahlenmäßig ausgeweitet werden und sowohl attraktive Miet- als auch Eigentumsprojekte umfassen, insbesondere im Großraum entlang der Koralmbahn.

Auch die Kärntner Wohnbeihilfe soll erweitert werden, und zwar um Heiz- und Betriebskosten. Zudem plant Schaunig die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Beihilfenhöhen, insbesondere für Familien mit Kindern.

Kurze Werbeeinblendung

Ein großer Fokus der Kärntner Wohnbauförderung liegt auf der Sanierung. In den letzten zehn Jahren wurden knapp 15.000 gemeinnützige Wohnungen in Kärnten saniert. Ein Kritikpunkt am Bundesbaupaket für den mehrgeschossigen Wohnbau ist jedoch, dass nur ökologische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und nicht solche zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Bei großen Sanierungsvorhaben ist es üblich, nicht nur die Energiekennzahlen, sondern auch andere Parameter des Gebäudes zu verbessern, wie beispielsweise den Brandschutz, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, Barrierefreiheit und Wohnkomfort. Diese Maßnahmen dienen ebenfalls dem Klimaschutz und verlängern die Lebens- und Nutzungsdauer des Gebäudes. Da diese Maßnahmen nicht unter die enge Auslegung des ökologischen Sanierungsbegriffs im Bundesbaupaket fallen, wurde bei der Vorstandssitzung intensiv darüber diskutiert, wie die Mittel für Sanierungsvorhaben unter diesen Gesichtspunkten abgeholt werden können.

Die Pressemitteilung endet mit dem Hinweis, dass der Bund den Ländern viele offene Fragen zu seinem Wohn- und Baupaket bislang schuldig geblieben ist. Deshalb wird es eine außerordentliche Konferenz der Wohnbaureferentinnen und -referenten geben, in der sich die Länder darüber austauschen und Verbesserungsvorschläge an den Bund herantreten werden.

Kurze Werbeeinblendung https://hanfland.at/hanf-zum-fruehstueck-so-startest-du-gesund-und-energiegeladen-in-den-tag/

Tabelle:

Maßnahme Auswirkungen
Aufstockung der Wohnbaudarlehen für gemeinnützige Bauvereinigungen von 80 auf 100 Prozent Baukostenbeitrag entfällt, Wohnraum bleibt leistbar
Erweiterung des Wohnbauprogramms 2026-2028 Mehr attraktive Miet- und Eigentumsprojekte, insbesondere im Großraum entlang der Koralmbahn
Erweiterung der Kärntner Wohnbeihilfe um Heiz- und Betriebskosten Entlastung für Mieterinnen und Mieter
Erhöhung der Einkommensgrenzen und Beihilfenhöhen, insbesondere für Familien mit Kindern Mehr Unterstützung für einkommensschwache Familien
Förderung von ökologischen Sanierungsmaßnahmen im Bundesbaupaket Kritikpunkt: keine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Diskussion über die Mittelabholung für Sanierungsvorhaben mit verbesserten Gebäudeparametern Wie können die Mittel unter Berücksichtigung von Kosteneffizienz abgeholt werden?
Offene Fragen zum Wohn- und Baupaket des Bundes Außerordentliche Konferenz der Wohnbaureferentinnen und -referenten zur Klärung der Fragen und Einbringung von Verbesserungsvorschlägen

Der Verein für Wohnbauförderung trat heute in Klagenfurt zu einer Vorstandsklausur zusammen. Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig war als Ehrengast geladen und tauschte sich mit den Teilnehmenden über das vorbildhafte System der Kärntner Wohnbauförderung aus. In Kärnten werden rund zwei Drittel der Mietwohnungen gemeinnützig verwaltet, was sicherstellt, dass leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Um dies auch in Zukunft zu gewährleisten, plant Schaunig die Erhöhung der Wohnbaudarlehen für gemeinnützige Bauvereinigungen von 80 auf 100 Prozent. Das Wohnbauprogramm 2026-2028 soll zahlenmäßig ausgeweitet werden und sowohl Miet- als auch Eigentumsprojekte umfassen. Die Kärntner Wohnbeihilfe soll um Heiz- und Betriebskosten erweitert werden, und auch die Einkommensgrenzen und Beihilfenhöhen sollen angehoben werden. Ein Kritikpunkt am Bundesbaupaket für den mehrgeschossigen Wohnbau ist, dass nur ökologische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und nicht solche zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei großen Sanierungsvorhaben ist es üblich, nicht nur die Energiekennzahlen zu verbessern, sondern auch andere Parameter des Gebäudes. Die fehlende Förderung solcher Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnkomforts und der Barrierefreiheit wurde intensiv diskutiert. Zudem bleiben viele Fragen zum Wohn- und Baupaket des Bundes bislang unbeantwortet, weshalb die Wohnbaureferentinnen und -referenten der Länder in einer außerordentlichen Konferenz Verbesserungsvorschläge an den Bund einbringen wollen.



Quelle: Land Kärnten

Quelle/Referenz
ktn.gv.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"