Villach

Unbekannte Erben: So funktioniert die Suche nach Angehörigen in Graz

Unbekannte Erben gesucht! In Graz mussten Notare eine verzweifelte Suche nach Verwandten starten, nachdem eine Sterbemitteilung keine Infos über die Familie enthielt.

In Österreich gibt es hin und wieder Erbenaufrufe, in denen potenzielle Erben aufgefordert werden, sich bei einem Verlassenschaftsgericht oder Notariat zu melden. Dies geschieht oft, wenn die rechtlichen Ansprüche auf ein Erbe innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden müssen. Die Grazer Notare Walter Pisk und Peter Wenger erläutern die Herausforderungen, die bei diesen Verfahren auftreten können.

Zu Beginn des Verfahrens erhält der zuständige Notar vom Gericht eine Sterbemitteilung. Oft sind die Informationen über den Verstorbenen und seine Angehörigen jedoch unvollständig. In einem Fall schildert Notar Pisk, dass er keine Hinweise auf Verwandte fand, auch nicht von Bekannten der verstorbenen Person. Daher war es notwendig, ein sogenanntes Erbenedikt zu veröffentlichen. Dies geschieht elektronisch in der Ediktsdatei, einer öffentlich zugänglichen Datenbank für Gerichtsveröffentlichungen.

Komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse

Nach der Veröffentlichung des Erbenedikts meldeten sich schließlich einige entfernte Verwandte, darunter Großtanten und Großnichten. In solch weitläufigen Verwandtschaftsverhältnissen ist es jedoch oft schwierig, die Zugehörigkeit zu bestätigen. „Die gesetzlichen Erben müssen sämtliche Standesurkunden vorlegen, um ihre Verwandtschaft lückenlos nachzuweisen“, betont Wenger. Durch intensive Recherchen gelang es den Notaren, die Verwandtschaft zu klären.

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Mit Hilfe der neu gefundenen Verwandten konnten schließlich auch andere Angehörige identifiziert werden. Die väterliche Linie blieb aber unbekannt, was Pisk und Wenger dennoch nicht entmutigte. Sie konnten trotz der fehlenden Informationen einen Termin zur Besprechung der Verlassenschaft vereinbaren. Überraschenderweise meldeten sich am Tag nach diesem ersten Treffen weitere Verwandte von der väterlichen Seite. Da bis zu diesem Zeitpunkt kein Einantwortungsbeschluss des Gerichts erlassen worden war, konnten die neuen Erben noch in das Verfahren einbezogen werden.

Rechtslage und Folgen bei Untätigkeit

In Österreich existiert kein zentrales Register über alle Verwandtschaftsverhältnisse. Dies bedeutet, dass es Unterschiede gibt zwischen Fällen, in denen Erben namentlich bekannt sind, deren Aufenthalt jedoch nicht bekannt ist, und solchen, in denen keine bekannten Erben existieren. In letzteren Fällen wird ein Abwesenheitskurator bestellt, der die Rechte der unbekannten Erben vertritt.

Was passiert, wenn sich innerhalb von sechs Monaten niemand meldet? Laut Pisk kann die Verlassenschaft dann als erblos erklärt werden, was bedeutet, dass die Republik Österreich die Erbschaft annehmen kann. Diese Praxis, früher als „Heimfallsrecht“ bezeichnet, ermöglicht es der Finanzprokuratur, die verlassene Erbschaft zu übernehmen.

Die Berichterstattung über solche komplexen Erbrechtsfälle bringt nicht nur juristische Aspekte ans Licht, sondern auch die Herausforderungen, die Angehörige und Notare dabei bewältigen müssen. Für detailliertere Informationen zu diesen Themen ist eine umfassende Betrachtung auf www.kleinezeitung.at verfügbar.

Quelle/Referenz
kleinezeitung.at

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