Die geplante Änderung an den Regeln zur Sicherstellung von Handys hat nun eine entscheidende Etappe erreicht. Das Justizministerium hat die überarbeitete Fassung der Strafprozessordnung vorgestellt, die nun zur Diskussion bei der ÖVP liegt. Diese Novelle, die nach erheblicher Kritik angepasst wurde, wird als notwendig erachtet, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Verstöße gegen das Grundrecht auf Privatleben und Datenschutz festgestellt hat. Dies führte zur geplanten Aufhebung bestimmter Paragraphen, die bereits zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft treten sollen.
Die überarbeitete Novelle sieht vor, dass die Auswertung von Handydaten künftig unter der klaren Verantwortung der Anklagebehörden erfolgt. In den letzten Monaten gab es diskursive Auseinandersetzungen um die Details dieser Regelungen, die auf die Bedenken der Standesvertreter reagierten. Ursprünglich setzte man auf eine Entscheidung noch vor dem Sommer, doch aufgrund der intensiven Kritik verlängerte die Justizministerin die Frist zur Begutachtung, was nicht im Sinne des Koalitionspartners war.
Investitionen in die Justiz
Justizministerin Alma Zadić zieht eine positive Bilanz über ihre Amtszeit: In den vergangenen fünf Jahren hat ihr Ministerium im Vergleich zu anderen Ressorts die meisten Vorschläge an den Ministerrat eingebracht. Zudem konnte sie für zusätzliche Mittel und die Schaffung von 650 neuen Planstellen in der Justiz sorgen. Zadić verweist auf neu eingeführte Strukturen wie die FlexKap und die verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption.
Bei ihrer Schilderung der Fortschritte in der Justiz kritisiert Zadić ihre Amtsvorgänger stark, insbesondere die von der ÖVP nominierten Minister. Sie stellt klar, dass viele der in jüngsten Berichten, darunter der Kreutner-Kommission und dem EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht, angesprochenen Missstände auf die Zeit vor ihrem Amtsantritt zurückgehen. „Als ich mein Amt antrat, herrschten Gerüchte und offener Streit an allen Ecken und Enden“, äußert Zadić und bringt damit das Ausmaß politischer Einflussnahme auf die Justiz zur Sprache.
Der neu geschaffene Justizwachebereich hat inzwischen über 110 neue Stellen erhalten, wodurch die Besetzungsquote gestiegen ist und mehr Bewerbungen eingehen. Zadić erklärt, dass einige der Klagen über die untragbaren Zustände in Justizanstalten zum Teil auf das „Wahlkampfgetöse“ zurückzuführen sind. Für den Bereich der Verwaltungsgerichte ist sie jedoch nicht zuständig; die Verantwortung liegt bei ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und den Ländern.
Im Falle einer möglichen erneuten Regierungsbeteiligung der Grünen hat Zadić bereits konkrete Forderungen formuliert. An oberster Stelle steht die Einführung einer Generalstaatsanwaltschaft mit einem Dreiersenat, ein Vorhaben, das von der ÖVP abgelehnt wird. Zadić hat auch ein Expertenkonzept für ein neues Familienrechtspaket vorgelegt, das schneller Wickel bei Obsorgeverfahren nach Scheidungen, besseren Gewaltschutz sowie die Harmonisierung von Ehe und eingetragener Partnerschaft vorsieht.