Villach

Kritik und Rücknahme: Neues Gleichbehandlungsgesetz sorgt für Turbulenzen

„Nach einem hitzigen Streit um Geschlechtergleichheit schockt die ÖVP mit einem Rückzieher beim neuen Dienstrecht – das Chaos ist perfekt!“

Am Mittwoch wurde eine umfassende Dienstrechts-Novelle durch die Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ verabschiedet. Diese bringt wichtige Neuerungen für den Bundesdienst mit sich, wie eine verpflichtende Management-Ausbildung für Führungskräfte, verbesserte Bedingungen im Schulbetrieb sowie höhere Gehälter für Pflegekräfte in Haftanstalten. Besonders bemerkenswert ist die Anpassung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes, bei der die Formulierung „von Männern und Frauen“ durch „aufgrund des Geschlechts“ ersetzt wurde.

Die Diskussion über diese kleine Anpassung führte zu einer unerwarteten Aufregung im Vorfeld der Wahlen. Auslöser war die grüne Abgeordnete Faika El-Nagashi, die durch einen Beitrag auf der Plattform X (ehemals Twitter) auf das Thema aufmerksam machte. Sie war zwar nicht an der Abstimmung beteiligt, äußerte jedoch Bedenken, dass der Gesetzesentwurf eine Abkehr von biologischen Definitionen des Geschlechts hin zu einer von außen nicht messbaren Selbstwahrnehmung darstellt.

Widersprüche in der Regierungskoalition

El-Nagashi interpretierte die Gesetzesänderung als einen Schritt in Richtung geschlechtlicher Selbstbestimmung, die ihrer Meinung nach nicht partizipativ genug abgesichert sei. Diese Äußerungen sorgten für tumultartige Reaktionen, insbesondere als die ÖVP 16 Stunden nach der Abstimmung bekannt gab, dass sie den Beschluss gerne zurücknehmen wollte. Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl erklärte, dass die Partei die geänderte Bestimmung im Gleichbehandlungsgesetz ablehne und bei der nächsten Sitzung eine Korrektur vornehmen möchte.

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Interne Spannungen innerhalb der Koalition wurden durch die Kritik des FPÖ-Mandatars Markus Leinfellner verstärkt, der die Reform als grundlegend fahrlässig bezeichnete. Er stellte fest, dass die ÖVP sich an diesem Prozess der „Geschlechterabschaffung“ beteiligt habe. Auch die ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler äußerte ihre Empörung über den Widerspruch und betonte, dass sie ohne Rücksicht auf mögliche negative Auswirkungen für einen Änderungsantrag gekämpft habe.

Rechtslage bleibt unverändert

Obwohl die Gesetzesänderung auf heftige Kritik stieß, betonen offizielle Erläuterungen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht betroffen sind. Die Anpassung diene lediglich der Klarstellung und Festschreibung der aktuellen rechtlichen Situation. Ein einschlägiges Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 hatte schon entschieden, dass Geschlecht nicht mehr ausschließlich in biologischen Kategorien zu verstehen ist.

Sandra Konstatzky von der Gleichbehandlungsanwaltschaft bestätigte, dass nicht-binäre und transgender Personen bereits seit den 1990er Jahren rechtlich vor Diskriminierung geschützt sind. Diese rechtlichen Grundlagen sind unangetastet geblieben, was zeigt, dass der Reformprozess komplexe Diskussionen in der Politik aufwirft, ohne dass sich die grundlegende Schutzlage für Betroffene verändert hat.

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