Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die bedeutendste finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Gerade in Kärnten, wo die notarielle Beratung durch insgesamt 40 Notariate besonders gefragt ist, wird beim Thema Immobilienerwerb häufig übersehen, welche Gebühren und Steuern damit verbunden sind. Dies wurde während der derzeit laufenden Immobilien- und Vorsorgewochen deutlich, in denen Bürger Fragen zu den spezifischen Kosten und steuerlichen Aspekten äußerten. Notarpartner Sieghard Natmeßnig von der Kanzlei Trampitsch & Partner in Spittal/Drau erklärt, welche Gebühren im Rahmen eines Immobilienkaufs eingeplant werden müssen.
Einer der ersten Punkte, den Natmeßnig anspricht, betrifft die steuerlichen Begünstigungen beim Erwerb von Immobilien im Familienkreis. Bei Schenkungen oder Übertragungen von Familienmitgliedern wird nicht der Kaufpreis, sondern der Grundstückswert herangezogen, was in der Regel zu niedrigeren Steuern führt. Dieser Grundstückswert setzt sich aus einem Bodenwert und einem Gebäudewert zusammen. Der Bodenwert wird von den Finanzbehörden festgelegt, während der Gebäudewert von Faktoren wie der Nutzfläche, dem Alter der Immobilie und durchgeführten Sanierungsarbeiten abhängt.
Übertragung innerhalb des Familienkreises
Ein weiterer interessanter Aspekt sind die steuerlichen Regelungen, die für sogenannte unentgeltliche Übertragungen bei Erbschaften oder Schenkungen unter Verwandten gelten. Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbssteuer hängt vom Immobilienwert ab und wird nach einem gestaffelten Steuersatz berechnet: So werden die ersten 250.000 Euro mit 0,5 Prozent besteuert, während ab einem Wert von 250.000 Euro zwei Prozent und ab 400.000 Euro sogar 3,5 Prozent fällig werden. Das bedeutet, dass im Fall einer Immobilie im Wert von 600.000 Euro eine Gesamtsumme von 11.250 Euro an Steuern zu zahlen ist.
Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass im Rahmen dieser Immobilienübertragungen die so genannte Solidarhaftung gilt. Das bedeutet, sollten die Übernehmer die Steuer nicht zahlen, kann der Übergeber zur Rechenschaft gezogen werden. Natmeßnig rät, in diesem Kontext einen „gesunden Egoismus“ an den Tag zu legen und Entscheidungen nicht ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen.
Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die Gebühren, die beim Erwerb von Immobilien anfallen. Es ist allgemein bekannt, dass Kaufinteressierte mit etwa zehn Prozent Nebenkosten rechnen müssen. Diese setzen sich aus der Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent und einer Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent zusammen. Zudem wurden von der Bundesregierung die Eintragungsgebühren für den Erwerb von Wohnraum für zwei Jahre ausgesetzt, um insbesondere jungen Käufern in Zeiten von hohen Zinsen entgegenzukommen.
Die Gebührenbefreiung gilt jedoch nur bis zu einem Grundstückswert von einer halben Million Euro. Oberhalb dieses Betrags müssen die Käufer mit erhöhten Gebühren rechnen, während bei Käufen ab zwei Millionen Euro keine Ermäßigung mehr gilt. Zu den zusätzlichen Kosten, die Käufer ebenfalls berücksichtigen sollten, zählen Verwaltungsabgaben, Barauslagen und eventuell auch Maklerprovisionen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Erwerb einer Immobilie in Kärnten zahlreiche finanzielle Aspekte beinhaltet, die sorgfältig eingeplant werden sollten. Für detaillierte Informationen steht Natmeßnig den Käufern jederzeit zur Verfügung. Wer sich über die steuerlichen und gebührenrechtlichen Aspekte des Kaufs informieren möchte, kann auf die aktuellen Statistiken der Statistik Austria zurückgreifen oder dessen Expertise in Anspruch nehmen, um unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Für eine umfassende Betrachtung der aktuellen Gebühren und steuerlichen Themen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb in Kärnten bietet sich ein Blick auf den Artikel von www.kleinezeitung.at an.
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