Die politische Diskussion um die Dienstrechtsnovelle, die am Mittwoch im Nationalrat beschlossen wurde, nimmt neue Wendungen. Die Freiheitlichen (FPÖ) setzen die ÖVP unter Druck und fordern, den Passus zu streichen, der als „Abschaffung der biologischen Geschlechter“ interpretiert wird. Trotz der Einsicht der ÖVP, Fehler gemacht zu haben, kündigte diese an, eine Korrektur erst nach der Wahl vorzunehmen.
Der zentrale Streitpunkt liegt in einer redaktionellen Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes. In einer umfassenden Reform wurden insgesamt 15 Gesetze geändert, die sich auf den öffentlichen Dienst beziehen. Romana Deckenbacher, die Wiener Spitzenkandidatin der ÖVP, bestätigte im Plenum, dass die umstrittene Passage nicht von ihrer Fraktion unterstützt wird. Dennoch erklärte sie, dass gewisse Kompromisse nötig waren, um das „umfassende Paket“ voranzubringen.
Druck auf die Volkspartei
Am Donnerstagnachmittag meldete die ÖVP, dass sie sich aus dem vorgeschlagenen Kompromiss zurückziehen wolle, jedoch erst nach der Wahl. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch äußerte in einer Pressekonferenz ihren Unmut und beschuldigte die ÖVP, der Bevölkerung „ein X für ein U“ vorzumachen. „Wenn es der ÖVP ernst ist, muss sie die Dienstrechtsnovelle im Bundesrat tatsächlich blockieren“, forderte Belakowitsch.
In der öffentlichen Debatte steht jedoch nicht nur die beanspruchte Abschaffung im Mittelpunkt. Das gesamte Gesetzespaket sieht auch wesentliche Verbesserungen in verschiedenen Bereichen vor, darunter in Schulen, bei der Justizwache und unter Richtern. In einer spezifischen Anpassung wurde die Formulierung der Gleichbehandlung geändert: Von der „Gleichbehandlung von Männern und Frauen“ zu einer allgemeineren Formulierung „aufgrund des Geschlechts“. Diese Formulierung entspricht ähnlichen Gesetzen in anderen Bundesländern, wie Oberösterreich, wo die ÖVP und die FPÖ gemeinsam regieren.
Die Erläuterungen zur Novelle stellen klar, dass dies „keine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes“ darstellt, sondern eine „Festschreibung der aktuellen Rechtslage“. Das Ganze erfolgt im Rahmen bereits bestehender übergeordneter Rechtsnormen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, die seit Jahren Schutz für inter- und transgeschlechtliche Personen bietet. Die redaktionellen Änderungen sollen dieser langjährigen Rechtsprechung Rechnung tragen.