In einem bedeutenden Urteil hat das Oberlandesgericht Graz einen 57-jährigen Rumänen wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde beschuldigt, im vergangenen Sommer in einem Mehrparteienhaus in Villach ein Feuer gelegt zu haben, mit dem Ziel, seine frühere Lebensgefährtin und deren neuen Partner zu töten.
Während des Prozesses im Mai vor dem Geschworenengericht in Klagenfurt bekannte sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. Er gab zu, das Feuer gelegt zu haben, behauptete jedoch, nicht die Absicht gehabt zu haben, jemanden zu töten. Laut seiner Aussage wollte er lediglich seinem ehemaligen Lebensgefährten Angst einjagen. Tragischerweise hätte die Situation weit schlimmere Ausmaße annehmen können, wenn ein aufmerksamer Nachbar das Feuer nicht zufällig vor seiner Toilette bemerkt hätte. Experten schätzten, dass das gesamte Gebäude in Flammen hätte stehen können, wären einige Minuten später verstrichen, da das Benzin nicht nur auf den Boden, sondern auch an die Tür und Wand verteilt worden war.
Berufung und Strafmaß
Das Geschworenengericht sprach den Angeklagten schuldig und verhängte eine Strafe von zwölf Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt legte jedoch Berufung ein, um eine Erhöhung der Strafe zu beantragen. Das Oberlandesgericht Graz stimmte diesem Antrag zu und erhöhte die Haftzeit auf 13 Jahre. Die zuständige Richterin erklärte, dass das Vorgehen des Angeklagten zwar nicht im Voraus geplant war, jedoch als besonders heimtückisch zu der nachtschlafenden Zeit zu bewerten sei. Gegen diese Entscheidung gibt es nun kein weiteres Rechtsmittel, womit das Urteil rechtskräftig wird.