Ein schwerwiegender Betrugsfall hat in der Region hohe Wellen geschlagen. Ein 55-jähriger Unternehmer aus Villach wird verdächtigt, die Wohnungsgenossenschaft „Meine Heimat“ betrogen zu haben. Es geht um einen Vorwurf, der besagt, dass er Waschmaschinen und Wäschetrockner verrechnete, aber keine Geräte lieferte, was zu einem geschätzten Schaden von etwa 450.000 Euro führte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn sowie seine 46-jährige Ehefrau wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Hans Gradischnig, der Rechtsanwalt des Unternehmers, bestreitet die Vorwürfe entschieden. Er erklärt, dass sein Mandant nicht schuldhaft gehandelt habe. Der 55-Jährige hatte mit der „Heimat“ einen Wartungsauftrag, bei dem er für defekte Waschautomaten verantwortlich war. Er behauptet, neue Waschmaschinen seien von einem Subunternehmer abgeholt und in die Wohnanlagen gebracht worden. Gradischnig erklärt, dass alle Vorgänge durch diesen Geschäftspartner erledigt wurden, und weist darauf hin, dass sein Mandant über mögliche Unregelmäßigkeiten nicht informiert war.
Untersuchung und Beweisführung
Die Situation eskalierte, als die Polizei und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Vorwürfe intensiver untersuchten. Nach ihren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Subunternehmer (41) über Nachweise in Form von Nachrichten, die er während seiner Einvernahme vorlegte, die Behauptungen des 55-Jährigen entkräften konnte. Deshalb genehmigte die Staatsanwaltschaft zwei umfassende Hausdurchsuchungen, die durchgeführt wurden und die Auswertung von Computern, Mobiltelefonen und weiteren Datenträgern zur Folge hatten.
Interessant ist, dass laut Gradischnig der Subunternehmer die ausgemusterten Waschmaschinen für sich behielt und offenbar auch den Verkauf der nicht gelieferten Geräte im Internet organisierte, ohne dass das Wissen des 55-Jährigen darüber gegeben war. Die gesamten Vorgänge sollen laut Gradischnig in einem gemieteten Lager in Arnoldstein stattgefunden haben.
In den kommenden Wochen wird es entscheidend sein, welche Beweise bei der Auswertung der sichergestellten Materialien ans Licht kommen und inwieweit diese den bisherigen Aussagen der beiden Unternehmer widersprechen oder sie unterstützen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.
Details zu diesem Vorfall sind bislang spärlich, jedoch wird viel von der Klarheit abhängen, die durch die laufenden Ermittlungen geschaffen werden kann. Wie www.kleinezeitung.at berichtet, wird der Fall sicherlich weitere Aufmerksamkeit auf sich ziehen, während die Staatsanwaltschaft weiterhin an der Aufklärung der Geschehnisse arbeitet.