Nach den Feiertagen am 27. Dezember 2024 ist es für viele Österreicher Zeit, Geschenke umzutauschen, die nicht den gewünschten Erwartungen entsprechen. Gerade im stationären Handel ist es jedoch wichtig zu wissen, dass es kein gesetzliches Umtauschrecht für Geschenke gibt. Laut ORF Kärnten sind viele Händler bereit, Kulanz zu zeigen, besonders nachdem sie zuvor spezielle Rückgaberichtlinien kommuniziert haben. In der Regel müssen Konsumenten darauf hoffen, dass die Geschäfte auch nach den Feiertagen bereit sind, ihre Ware zurückzunehmen.
Rechte beim Online-Kauf
Beim Online-Shopping sieht die Sache jedoch anders aus. Hier haben Verbraucher in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht, das es ihnen ermöglicht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kauf rückgängig zu machen. Dies gilt auch für Geschenke, die möglicherweise zu spät geliefert wurden. Wenn ein Geschenk zu Weihnachten nicht rechtzeitig eintrifft, haben Konsumenten dennoch die Möglichkeit, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und die Ware zurückzugeben, wie Tagesschau.de berichtete.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Verantwortung für Rücksendekosten. In der Regel müssen Konsumenten die Kosten selbst tragen, es sei denn, Händler bieten freiwillig eine kostenlose Rücksendemöglichkeit an. Um die Transaktion zu erleichtern, sollte die Ware in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Im Online-Handel gibt es oft großzügige Rückgabefristen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage hinausgehen, insbesondere während der Feiertage, wenn viele Händler spezielle Angebote machen.
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