Kärnten

Strenge Wohnkreditregeln bedrohen Zugang zu Wohnungseigentum

KLAGENFURT. Landeshauptmann Peter Kaiser und LHStv.in Gaby Schaunig sind besorgt über die aktuellen Medienberichte, in denen die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre strikten Vergaberegeln für Wohnkredite beibehalten möchte. Die sogenannte KIM-Verordnung schreibt vor, dass Kreditnehmer mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorweisen müssen und höchstens 40 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens für den Kredit aufwenden dürfen.

Kaiser und Schaunig haben bereits in verschiedenen Konferenzen der Landeshauptleute, der Landesfinanzreferenten und der Wohnbaureferentinnen eine Lockerung der Richtlinien für Wohnkredite gefordert. Sie betrachten die KIM-Verordnung als eine Verhinderungsverordnung für Kredite, die insbesondere Menschen mit geringem Vermögen und niedrigem Einkommen daran hindert, Eigentum zu erwerben. Sie weisen darauf hin, dass sogar die Wohnbauförderung, die vom Land zugesichert wird, von den Banken nicht als Eigenkapital anerkannt wird.

Die Argumentation mit strengen EU-Vorgaben sehen Kaiser und Schaunig nicht als plausibel an, wenn man sich zum Beispiel Bayern anschaut, wo die Wohnkreditregeln weitaus weniger restriktiv sind.

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Die beiden Politiker appellieren erneut dringend an den Bund, die Vorschriften für Kreditinstitute im Bereich der Immobilienfinanzierung zu entschärfen, damit mehr Menschen Zugang zu Wohnkrediten erhalten. Sie bemängeln, dass einerseits Gelder für den Wohnbau bereitgestellt werden, aber gleichzeitig junge Familien, die sich etwas aufbauen möchten, aufgrund der hohen Kredithürden scheitern.

Mit der Forderung nach einer Lockerung der Vergaberegeln für Wohnkredite werden Kaiser und Schaunig nicht allein dastehen. In den letzten Jahren war immer wieder Kritik an den strengen Vorgaben der FMA zu hören. Insbesondere junge Menschen, die sich erstmals eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten, sind von den Hürden betroffen. Durch die verlangten 20 Prozent Eigenkapital haben viele Schwierigkeiten, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Dies führt dazu, dass der Traum vom Eigenheim für viele unerreichbar wird.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Vergaberegeln für Wohnkredite in Kärnten und Bayern gegenübergestellt:

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| | Kärnten | Bayern |
|——————-|—————————–|—————————|
| Mindesteigenkapital | 20 Prozent | 10 Prozent |
| Maximale Kreditbelastung | 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens | 45 Prozent des Nettohaushaltseinkommens |
| Anerkennung der Wohnbauförderung als Eigenmittel | Nein | Ja |

Die Forderung nach einer Lockerung der Vergaberegeln trifft auf Zustimmung bei Bürgerinitiativen, die sich für bezahlbaren Wohnraum einsetzen. Sie argumentieren, dass die strengen Richtlinien es vielen Menschen unmöglich machen, den ersten Schritt in die eigene Immobilie zu wagen. Zudem kritisieren sie, dass die Wohnbauförderung als finanzielle Unterstützung vom Land Kärnten nicht als Eigenmittel anerkannt wird. Diese Regelung benachteilige insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen.

Es bleibt abzuwarten, ob der Bund auf die Forderungen der Länder und der Bevölkerung reagieren wird und eine Lockerung der Vergaberegeln für Wohnkredite in Erwägung zieht. Eine Anpassung könnte zu einer Steigerung der Immobiliennachfrage führen und somit auch positive Effekte auf die Bauwirtschaft und den regionalen Arbeitsmarkt haben.



Quelle: Land Kärnten

Quelle/Referenz
ktn.gv.at

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