
Ein Kärntner Vater von zwei Kindern erlebte kürzlich eine überraschende Wendung in seiner Steuerangelegenheit, nachdem er eine Steuernachforderung in Höhe von 7.300 Euro für die Jahre 2021 und 2022 erhalten hatte. Der entsprechende Bescheid wurde elektronisch zugestellt, jedoch vom Arbeitnehmer übersehen. Aufgrund dieser Nachforderung leitete das Finanzamt eine Gehaltspfändung ein, die den Vater in eine prekäre Lage brachte.
In dieser Situation wandte sich der Betroffene an die Steuerexperten der Arbeiterkammer (AK) Kärnten. Diese konnten die drohende Gehaltspfändung verhindern, indem sie Beschwerde gegen den Steuerbescheid einlegten und verschiedene steuerliche Begünstigungen geltend machten. Zu diesen gehören unter anderem der Familienbonus Plus sowie die Pendlerpauschale und der Pendlereuro.
Positives Outcome durch Steuerexperten
Durch die Korrekturen der Arbeitnehmerveranlagung wandelte sich die ursprüngliche Nachforderung in eine Rückerstattung von 4.500 Euro. Dieser erfreuliche Ausgang verdeutlicht die Bedeutung, alle relevanten Abschreibungen beim Steuerausgleich zu berücksichtigen. AK-Präsident Goach betonte dies in seiner Pressemitteilung: "Es ist wichtig, bei Unsicherheiten immer auf das Steuerteam der Arbeiterkammer zuzugehen."
Die Mitarbeiter der AK stehen unter der kostenlosen Steuerhotline unter der Nummer 050 477-3002 für alle Fragen zur Verfügung. Weiterführende Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung und den entsprechenden Absetzbeträgen sind unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer abrufbar.
Familienbonus Plus im Detail
Ein zentraler Aspekt der steuerlichen Begünstigungen ist der Familienbonus Plus, der Eltern einen Absetzbetrag zur Reduzierung der Steuerlast gewährt. Der Betrag beläuft sich auf 1.500 Euro pro Kind bis 18 Jahre, und nach Erreichen des 18. Lebensjahres auf 500 Euro, sofern eine Familienbeihilfe bezogen wird. Ab 2022 wurde der Betrag auf 166,68 Euro monatlich, was 2.000 Euro jährlich entspricht, erhöht.
Wie aus den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen ersichtlich ist, können auch geringverdienende Eltern von einem Kindermehrbetrag profitieren, der bis zu 250 Euro jährlich für Alleinverdienende oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen ermöglicht.
Der Antrag auf den Familienbonus Plus kann über den Arbeitgeber mit Formular E 30 oder über Steuererklärungen gestellt werden. Dies ermöglicht eine flexible Handhabung des Absetzbetrags, insbesondere bei getrennt lebenden Elternteilen, die den Bonus aufteilen können, je nachdem wer die Kinderbetreuungskosten tatsächlich trägt.
Zusammenfassend zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, steuerliche Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten konnte der Kärntner Vater dank der Unterstützung der AK in eine positive finanziellen Lage gebracht werden.
Für detaillierte Informationen zum Familienbonus Plus und anderen steuerlichen Absetzbeträgen stehen aktuelle Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung.
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