Kärnten

Stadt Klagenfurt Rechtsstreit: Peter Jost als Vertragsbediensteter bestätigt – Auswirkungen auf Forderungen und Anstellung

Der Rechtsstreit um Peter Jost: Neue Wendungen und offene Fragen

Im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost und der Stadt Klagenfurt hat das Oberlandesgericht Graz entschieden, dass Jost als Vertragsbediensteter angesehen wird. Diese Entscheidung könnte erheblichen Einfluss auf seine Forderungen bezüglich Überstunden-Zuschlägen und seine Anstellung haben.

Oberlandesgericht bestätigt Status als Vertragsbediensteter

Der ehemalige Magistratsdirektor Peter Jost hat in seinem Rechtsstreit mit der Stadt Klagenfurt einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Graz hat die Entscheidung des Landesgerichts bestätigt, dass Jost als Vertragsbediensteter und nicht als Beamter anzusehen ist.

Diese Feststellung des Oberlandesgerichts ist von entscheidender Bedeutung für Josts Forderung nach Überstunden-Zuschlägen in Höhe von 65.000 Euro und die Frage, ob sein Dienstverhältnis weiterhin besteht. Nachdem Jost zunächst von Bürgermeister Christian Scheider vom Team Kärnten verlängert wurde, wurde er später vom Gemeinderat abberufen. Es besteht die Möglichkeit einer Gehaltsnachzahlung von circa 700.000 Euro oder einer vorübergehenden Rückkehr von Jost als Magistratsdirektor. Wäre Jost tatsächlich ein Beamter, würden viele seiner Ansprüche obsolet werden.

Kurze Werbeeinblendung

Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen

Trotz der gefällten Entscheidung ist der Rechtsstreit noch nicht endgültig abgeschlossen. Josts Anwalt, Michael Dietrich, zeigt sich optimistisch und hofft darauf, dass die Verfahren am Landesgericht fortgeführt werden können. Es bleibt abzuwarten, ob die beklagte Partei gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen wird oder ob zunächst eine Entscheidung des obersten Gerichtshofs abgewartet werden muss.

Die Klagenfurter FPÖ hat bereits angekündigt, ein Rechtsmittel einzulegen, während die ÖVP vor möglichen Kostensteigerungen warnt. Die Bürgermeisterpartei Team Kärnten verweist auf den Anwalt der Stadt, Michael Wohlgemuth, der den Verfassungsgerichtshof als zuständig betrachtet. Die Entscheidung, ob die Stadt diesen anruft, wird derzeit geprüft. Unabhängig davon ist die Stadt Klagenfurt verpflichtet, sofort 12.000 Euro Verfahrenskosten an Peter Jost zu zahlen.

Kurze Werbeeinblendung https://hempy-futter.com/

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"