Am 9. September wurde das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung für die Flattnitzer Liftgesellschaft m.b.H. eingeleitet. Diese Maßnahme wurde vom KSV verkündet und fand am Landesgericht Klagenfurt statt. Die Liftgesellschaft, die seit den 1960er Jahren das Schigebiet Flattnitz betreibt, sieht sich mit einer ernsthaften finanziellen Krise konfrontiert, die durch eine erhebliche Überschuldung von etwa 850.000 Euro gekennzeichnet ist.
Das Unternehmen, das unter anderem einen Sessellift sowie zwei Schlepplifte betreibt, hat Aktiva in Höhe von 184.000 Euro den Passiva von 235.000 Euro gegenübergestellt. In diesem Zusammenhang sind nicht nur ein Mitarbeiter, sondern auch rund 20 Gläubiger betroffen. Die Akzeptanz eines Sanierungsplans, der eine Schuldenreduktion um 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren vorsieht, könnte entscheidend sein, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verbessern.
Finanzielle Unterstützung und Gläubigerversammlung
Der zuständige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mag. Max Verdino aus St. Veit, wird das weitere Vorgehen leiten. Die erste Gläubigerversammlung und die Berichts- und Prüfungstagsatzung sind für den 22. Oktober 2024 angesetzt. Diese Versammlung wird von zentraler Bedeutung für die Gläubiger sein, die ihre Forderungen bis zum 7. Oktober 2024 anmelden können. Durch die gerichtliche Anmeldefrist, die beim KSV1870 eingereicht werden muss, haben die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Um die benötigten finanziellen Mittel aufzubringen, sollen vor allem die bisherigen öffentlichen Unterstützer, die Standortgemeinde Glödnitz und weitere umliegende Gemeinden des Bezirks St. Veit/Glan, aktiv werden. Auch private Investoren sind in die Finanzierung eingeplant. In der vergangenen Wintersaison 2023/24 stellte die Gemeinde Glödnitz, zusammen mit anderen Gemeinden, rund 100.000 Euro zur Verfügung, was jedoch nicht ausreichte, um die Kosten zu decken.
Zusätzlich war die wirtschaftliche Situation so prekär, dass ernsthafte Überlegungen angestellt werden müssen, wie die Liquidität für die anstehenden Zahlungsverpflichtungen gesichert werden kann. Die notwendigen finanziellen Aufwendungen zur Durchführung des Schiliftbetriebes konnten nicht aufgebracht werden, was schließlich zur Vielzahl von Verlusten und der negativen Planungsrechnung des zurückgetretenen Geschäftsführers führte.
Die Gewinnung zusätzlicher Mittel gestaltet sich trotz der letzten Bemühungen der Bürgermeisterkonferenz der betroffenen Gemeinden als äußerst schwierig. Der Aufsichtsbehörde wurden zuletzt keine weiteren Verlustabdeckungen genehmigt, was die vielschichtige Problematik der finanziellen Unterstützung verdeutlicht.
Der bevorstehende Sanierungsprozess wird also nicht nur die Zukunft der Flattnitzer Liftgesellschaft, sondern auch die der weiteren Stakeholder, die auf dieser wirtschaftlichen Struktur basieren, maßgeblich beeinflussen. Ob und in welcher Form die Flattnitzer Liftgesellschaft eine Sanierung erfolgreich umsetzen kann, bleibt abzuwarten.