Die jüngsten Entwicklungen rund um die Förderungen für Photovoltaik (PV)-Anlagen in Kärnten haben für viel Aufregung gesorgt. Unternehmen und Errichter von PV-Anlagen waren nach einem überraschenden Stopp der Fördergelder in der Vorwoche verunsichert. Viele Betriebe hatten bereits PV-Module und Stromspeicher vorfinanziert, darauf gewartet, diese an Kunden verkaufen zu können. Der Stopp der Förderung führte dazu, dass sich einige Kunden die Installation von PV-Anlagen nicht mehr leisten konnten, was letztlich zu zahlreichen Stornierungen führte.
Nach massiver Kritik der Wirtschaftskammer Kärnten reagierte das Land jedoch schnell und schloss die Förderlücke. Der Präsident der Wirtschaftskammer, Jürgen Mandl, äußerte sich positiv: „Wir haben ganz klar eine Übergangslösung für jene eingefordert, die bereits investiert und mit den Fördergeldern kalkuliert haben. Wir begrüßen ausdrücklich die rasche Reaktion des Landes im Interesse der Energiewende in Kärnten. Damit ist Planungssicherheit für Unternehmen und Kunden wieder hergestellt.“
Einfache Abwicklung der Förderanträge
Für alle, die bis zum 1. Oktober einen Antrag gestellt haben, bleibt der ursprüngliche Antrag bestehen und sie erhalten die Förderung ohne zusätzliche Formalitäten. Darüber hinaus können all jene, die in diesem Jahr bereits investiert haben oder dies noch vorhaben, ihre Anträge rückwirkend zwischen dem 7. Januar und dem 28. Februar 2025 einreichen. Die erhöhten Fördersätze für das Jahr 2024 gelten dabei unter der Voraussetzung, dass die Rechnungen und Abnahmen bis Ende des Jahres erfolgen. Klaus Rainer, Landesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm-, und Kommunikationstechniker, betonte, dass diese Regelung entscheidend sei, um die bereits vorfinanzierten PV-Module und Stromspeicher fristgerecht installieren zu können, was wiederum die Liquidität der Betriebe und den Erhalt von Arbeitsplätzen sichert.
Änderungen bei den Fördersätzen ab 2025
Des Weiteren wurden die Fördersätze für das kommende Jahr vorgestellt. Diese wurden gesenkt und hängen nun von der Leistung der einzelnen Anlagen ab. So wird für Anlagen bis 4 kWp eine Förderung von 380 Euro pro kWp gewährt, während der Betrag für größere Anlagen entsprechend sinkt: Für Anlagen zwischen 4 kWp und 6 kWp gibt es 280 Euro, für 6 kWp bis 8 kWp 180 Euro und für Anlagen zwischen 8 kWp und 10 kWp nur noch 120 Euro. Bei Stromspeichern sinkt die Förderung auf 275 Euro pro kWh (bis 10 kWh), im Vergleich zu zuvor 350 Euro. Für gewerbliche Anlagen, die auf Eigenverbrauch optimiert sind, bleibt der Förderbetrag bei maximal 200 Euro pro kWp.
Diese Änderungen sind für die Unternehmen in der Region von hoher Bedeutung, um die Energiewende weiterhin aktiv zu gestalten und die Photovoltaiktechnik voranzubringen. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen sind hier verfügbar.
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