Ein schwerer Unfall ereignete sich am 8. Jänner 2026 gegen 20:55 Uhr auf der B100, als ein 38-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal an der Drau mit seinem Pkw einen Fußgänger erfasste. Der 43-jährige Fußgänger hatte die Fahrbahn plötzlich betreten und wurde dadurch von dem Fahrzeug getroffen, stürzte zu Boden und blieb verletzt liegen. Er erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und musste nach notärztlicher Erstversorgung ins Krankenhaus Spittal an der Drau eingeliefert werden, wie Klick Kärnten berichtet.
Bei einer anschließenden Kontrolle ergab ein Alkotest beim Fahrer eine schwere Alkoholisierung, weshalb der Führerschein des 38-Jährigen vorläufig an Ort und Stelle abgenommen wurde. Es wurde angekündigt, dass nach Abschluss der Ermittlungen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt sowie der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau erstattet wird.
Die rechtlichen Konsequenzen
Unfälle, die unter Alkoholeinfluss geschehen, sind nach deutschem Recht eine schwerwiegende Straftat. Die Strafen werden individuell vor Gericht festgelegt und können weitreichende Folgen für die Fahrer haben. Bei einem Alkoholunfall mit einem Wert von mindestens 0,3 Promille sind beispielsweise 3 Punkte im Fahreignungsregister zu erwarten, sowie Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, wie Bussgeldkatalog erklärt. Der Führerschein kann ebenfalls entzogen werden.
In den letzten Jahren hat sich die Situation beim Thema Alkohol am Steuer weiter verschärft. Im Jahr 2024 zählte man bundesweit 34.700 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, was einen alarmierenden Trend darstellt. Besonders gefährlich sind Feiertage und Wochenenden, an denen die Unfallzahlen in die Höhe schnellen. Die Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit einer veränderten Aufklärungsarbeit bezüglich Alkohol und Mobilität, so der TÜV-Verband in einer Pressemitteilung, die unter TÜV-Verband zugänglich ist.
Alkoholunfälle auf Rekordniveau
Besonders schockierend ist, dass von den 34.700 Alkoholunfällen im Jahr 2024, 17.016 zu Personenschäden führten. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent gestiegen. Der TÜV-Verband fordert nicht nur eine Verbesserung der Aufklärung, sondern auch eine verstärkte polizeiliche Verkehrsüberwachung sowie gezielte Alkoholkontrollen für alle Verkehrsteilnehmenden, einschließlich Radfahrer und E-Scooter-Fahrer.
Angesichts der ernsten Lage wird auch die Möglichkeit diskutiert, die Grenze für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von 1,6 auf 1,1 Promille herabzusetzen. Ab 1,1 Promille gelten Fahrer als absolut fahruntüchtig und haben ein zehnfach höheres Unfallrisiko. Die Implementierung härterer Sanktionen ist daher dringend notwendig, um die Zahl der Alkoholunfälle zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.