In einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren in Kärnten, das am Mittwoch begann, stehen zwei Elementarpädagoginnen vor Gericht, die zahlreiche Vorwürfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte bestreiten. Es wird angeprangert, dass Mitarbeiterinnen über längere Zeit zu schwiegen schienen und den Träger der Einrichtung nicht frühzeitig informierten. Astrid Liebhauser, die Kinder- und Jugendanwältin, ließ durchblicken, dass der Fall nicht nur die betroffenen Personen betrifft. „Was ich sehe, ist, dass ein starker Nachdenkprozess in den Betrieben, insbesondere in den Kindergärten, eingeleitet wurde“, so Liebhauser. Laut ihres Berichts von der ersten Verhandlung scheint die Qualität der Einrichtungen grundsätzlich gut zu sein, doch es müsse bedacht werden, dass in einigen Fällen nicht mehr zeitgemäße pädagogische Ansätze angewendet werden.
Reaktionen und Maßnahmen in der Kinderbetreuung
Die Kontroversen um diesen Fall haben die Betreiber von Kinderbetreuungseinrichtungen wachgerüttelt. Wie ORF Kärnten berichtete, gibt es mittlerweile verstärkte Bemühungen, das Fachwissen der Mitarbeiter zu erweitern. In den letzten zwei Jahren hätten diverse Fortbildungsmaßnahmen stattgefunden, um die Mitarbeiter zu stärken und ihnen ein besseres Gefühl für den Umgang mit problematischen Situationen zu vermitteln. „Gerade in dieser Hinsicht wird intensiv an Rahmenkonzepten für Kinderschutz gearbeitet“, bemerkte Liebhauser. Die betroffenen Mitarbeiterinnen, die in der aktuellen Gerichtsverhandlung stehen, hätten sich demnach nicht nur der Problematik nicht gewachsen gefühlt, sondern beschlossen, selbst zu kündigen.
Zusätzlich zur Aufmerksamkeit, die auf die Erfüllung professioneller Standards gelegt wird, zeigen sich auch sichtlich neue Verfahren zur Qualitätssicherung innerhalb der Institutionen. In einem Umfeld, in dem Gerechtigkeit und ein sicherer Umgang mit sensiblen Themen immer mehr in den Fokus rücken, wird die Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter grundlegend hinterfragt. Dies geht einher mit der Erkenntnis, dass „in der Praxis nicht nur die Achtung der Kinder, sondern auch die der Mitarbeiterinnen elementar ist“, wie Springer anmerkt. Die bisherigen Ereignisse verdeutlichen die Dringlichkeit, unentbehrliche Veränderungen in den Einrichtungen herbeizuführen, um sowohl Kinder als auch das Betreuungspersonal zu schützen.
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