Die umstrittene Tourismusreform in Kärnten sorgt weiterhin für Diskussionen. Eine Einigung zwischen dem Land Kärnten und dem Alpenverein hat ergeben, dass Schutzhütten von einer geplanten Aufenthaltsabgabe ausgenommen bleiben. Diese Entscheidung folgt auf einen intensiven Protest des Alpenvereins, der ursprünglich mit einer Nächtigungsabgabe von 4,50 Euro pro Nacht für Gäste auf vereinseigenen Hütten konfrontiert war.
Der Alpenverein, der in Kärnten rund 130 Hütten betreibt und etwa 50.000 Mitglieder zählt, warnte eindringlich vor den negativen Folgen dieser Abgabe. Diese hätte die Nächtigungspreise um bis zu 50 Prozent erhöht, was besonders Familien und jungen Menschen geschadet hätte. Eine solche Preiserhöhung hätte zudem auch die Ehrenamtlichen und die Hüttensuche negativ beeinflusst, betont der Alpenverein.
Schöne Aussichten für die Bergbegeisterten
Die Gespräche zwischen dem Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig und dem Alpenverein führten schließlich zu einer für beide Seiten positiven Lösung. Die Schutzhütten werden von der neuen Aufenthaltsabgabe ausgenommen, was die Nächtigungspreise leistbar hält. Außerdem gilt die Abgabe auch nicht für Jugendliche bis 17 Jahre und Menschen mit Behinderungen. Diese Regelung wurde insbesondere für bekannte Hütten wie die Erzherzog-Johann-Hütte, die höchste Schutzhütte Österreichs, durchgesetzt.
Das neue Tourismusgesetz, welches im Februar im Landtag behandelt werden soll, beinhaltet nicht nur die Aufenthaltsabgabe, sondern auch zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Das Reformpaket zielt darauf ab, eine indexierte Aufenthaltsabgabe einzuführen, die ab dem 1. November 2026 in Kraft treten soll. Diese wird auch einen Teil für touristische Mobilität enthalten.
Der Weg zur Reform
Der Grundsatz der Reform sieht eine Zusammenführung der nächtigungsbezogenen Abgaben vor. Die Anzahl der Tourismusorganisationen in Kärnten wird zudem von 125 auf 10 reduziert, um effizientere Strukturen zu schaffen und die finanziellen Mittel für den Infrastrukturausbau im Kärntner Tourismus zu verbessern. Geplant ist unter anderem die Errichtung von Rad- und Wanderwegen sowie wetterunabhängigen Angeboten.
Das Gesetz zur Ausnahmeregelung für die Schutzhütten muss allerdings noch finalisiert und beschlossen werden, was im Februar erfolgen soll. Für den Alpenverein bedeutet diese Einigung eine Erleichterung, da die Bedingungen für die Nächtigungen weiterhin leistbar bleiben. Dies fördert nicht nur den Zugang zu den Bergen, sondern sichert auch die gemeinnützige Funktion der Schutzhütten in der alpinen Gemeinschaft.
Zusammen mit der Reform wird auch die Einführung eines kostenlosen Öffi-Tickets für Gäste in Aussicht gestellt, um den Zugang zur Natur weiter zu erleichtern. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Kärntner Tourismus zukunftssicher zu gestalten und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Für weitere Informationen über die Details zur Tourismusreform kann auf die Websites Klick Kärnten, Kärnten.at und Kleine Zeitung verwiesen werden.