Im Wald ist nicht alles erlaubt, was viele Menschen vielleicht denken. Die Gesetze zum Sammeln von Pilzen, Beeren und anderen Waldfrüchten sind klar definiert. So darf beispielsweise die sogenannte kleine Waldnutzung, also das Sammeln von Pilzen und Beeren, nur mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Waldeigentümers erfolgen. Nach der Kärntner Pilzverordnung ist das Sammeln von Pilzen, die nicht unter das ganzjährige Schutzrecht fallen, auf höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag beschränkt, sofern der Eigentümer nicht ausdrücklich dagegen ist. Diese Regelungen wurden von der Landwirtschaftskammer Kärnten bestätigt und unterstreichen die Wichtigkeit der Zustimmung des Waldeigentümers, wie bereits meinbezirk.at berichtete.
Zusätzlich sind strenge Strafen für Verstöße vorgesehen. Fällt eine Person unter das Verbot, mehr als zwei Kilogramm Pilze ohne Erlaubnis zu sammeln, sieht das Forstgesetz Geldstrafen bis zu 150 Euro vor. In schwereren Fällen, wie beispielsweise der illegalen Teilnahme an Sammelveranstaltungen, können Strafen von bis zu 730 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einer Woche verhängt werden. Dies sind drastische Maßnahmen, um die Vorschriften der Waldnutzung zu wahren und Missbrauch zu verhindern, wie auch auf oesterreich.gv.at erläutert wird.
Erholungsrecht im Wald
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