In Kärnten wurde der Prozess gegen einen 14-jährigen Ukrainer abgeschlossen, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Die Tat wurde durch Bild- und Videomaterial nachgewiesen, das den Täter dabei zeigte, wie er das Mädchen festhielt und vergewaltigte. Bereits zu Beginn des Prozesses legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Das Urteil lautete auf 14 Monate Haft, wobei 13 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Verurteilung des 14-Jährigen sorgte besonders in den Sozialen Medien für Aufregung. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant die Tat vollinhaltlich gestand. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Täter zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt war und nach der Tat fünf Wochen in Untersuchungshaft verbrachte, was zusätzlich zu seinen bereits vorhandenen Traumata aus der Ukraine zu weiteren Belastungen führte.
Neben der teilbedingten Haftstrafe wurde der 14-Jährige dazu verpflichtet, dem Opfer 1.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und die Verfahrenskosten zu tragen. Der Richter mahnte den Jugendlichen, sich zu verändern, anzupassen und die angeordneten Maßnahmen wie eine ambulante Psychotherapie einzuhalten, um sicherzustellen, dass sich ein derartiges Verbrechen nicht wiederhole. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Berufung, was bedeutete, dass das Urteil rechtskräftig war, und ein erneuter Haftantritt als nicht erforderlich erachtet wurde.