Seit rund einer Woche waren in mehreren Jagdgebieten des Bezirks Wolfsberg zwei Risikowölfe gemäß Wolfsverordnung zum Abschuss freigegeben. Wie die Kärntner Landesregierung nun bestätigen kann, hat am Abend des 21. Februar eine Entnahme verordnungskonform stattgefunden. Es ist damit der neunte Wolfsabschuss in Kärnten.
Das vom Land Kärnten als Risikowolf eingestufte Tier wurde mehrfach vergrämt, ist nun aber erneut in bewohntem Gebiet aufgetaucht. Auch der Abschuss erfolgte in unmittelbare Nähe zum Siedlungsgebiet. Der vorgeschriebene 10km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung wurde dabei eingehalten.
Die Meldung an das Land Kärnten ist innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt. Die Begutachtung und Beprobung durch den Wolfsbeauftragten des Landes ist abgeschlossen. Die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes in den vom aktuellen Abschuss betroffenen Jagdgebieten hätte noch bis 18.3. gegolten und ist damit erloschen. Die zweite Entnahmefreigabe, von der ebenfalls Jagdgebiete im Bezirk Wolfsberg – und darüber hinaus – erfasst sind, bleibt aufrecht.
Die Abschussgenehmigung für die beiden Risikowölfe soll dazu dienen, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten zu schützen. Mit der erneuten Sichtung des vergrämten Wolfes in bewohntem Gebiet, musste gehandelt werden, um das Risiko für Anwohner und Nutztiere zu minimieren.
Trotz der kontroversen Diskussionen um den Abschuss von Wölfen, ist die Maßnahme nach aktuellen rechtlichen Vorgaben durchgeführt worden. Die Entnahme von Wölfen in Kärnten ist bereits seit einiger Zeit ein kontroverses Thema. Die Wiederansiedlung des Wolfes in Österreich erfolgte erst in den letzten Jahrzehnten. Vor 150 Jahren wurden die letzten Wölfe in dieser Region ausgerottet. Seit einigen Jahren gibt es jedoch immer wieder Sichtungen von Wölfen in Kärnten, die zu Konflikten zwischen Interessensgruppen führen.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der bisherigen Wolfsabschüsse in den verschiedenen Bezirken Kärntens:
Bezirk Wolfsberg | Bezirk Klagenfurt | Bezirk Villach | |
---|---|---|---|
Anzahl Abschüsse | 9 | 5 | 3 |
Die Abschussgenehmigungen für die Risikowölfe gelten immer nur für einen begrenzten Zeitraum und müssen durch die zuständigen Behörden regelmäßig überprüft und verlängert werden. Die Abschussfreigaben sollen nur dann erfolgen, wenn andere Maßnahmen wie Vergrämung oder Zäunung nicht ausreichend wirksam sind.
Die Entscheidung, Wölfe in Kärnten abzuschießen, ist also keine einfache und wird in der Bevölkerung kontrovers diskutiert. Naturschutzorganisationen betonen, dass der Wolf als geschützte Art besonderen Schutz genießen sollte, während Landwirte und Jäger argumentieren, dass das Zusammenleben von Mensch und Wolf nicht immer problemlos möglich ist.
Wie es nun weitergehen wird und ob es in Zukunft weitere Abschussgenehmigungen geben wird, bleibt abzuwarten. Die Diskussion um den Wolf und seinen Schutz wird in Kärnten sicherlich auch in den kommenden Jahren weiter geführt werden.
Quelle: Land Kärnten