Die neue Landesförderung für „Kalb rosé“-Mäster legt besonderen Wert auf die Sauberkeit und Hygiene der Haltungsanlagen der Tiere. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen den jährlichen Bezug von Stallreinigungsmitteln mit einem pH-Wert >12 als Nachweis erbringen. Die erforderliche Menge variiert je nach Anzahl der vermarkteten Stücke, wobei eine bestimmte Menge pro Jahr oder ein einmaliger Bezug für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026 nachgewiesen werden muss.
Für 5 bis 10 vermarktete Stücke pro Jahr sind mindestens 0,5 Liter Stallreinigungsmittel erforderlich, während für 11 bis 20 Stücke 1,0 Liter benötigt werden. Die erforderliche Menge steigt entsprechend mit der Anzahl der vermarkteten Tiere, wobei für mehr als 60 Stücke jährlich mindestens 3,5 Liter Stallreinigungsmittel erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Dokumente wie Lieferscheine oder Rechnungen.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Einhaltung von Hygienestandards in den Haltungsanlagen sicherzustellen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten. Durch die gezielte Förderung von „Kalb rosé“-Mästern wird somit nicht nur die Qualität der Tierhaltung verbessert, sondern auch die Transparenz und Verantwortung in der Branche gestärkt.