Am 12. Jänner 2026 startet in Kärnten die neue Geräte Retter Prämie, die als Nachfolgemodell des bisherigen Reparaturbonus fungiert. Ziel dieser Initiative ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und für Konsumenten leistbare Reparaturen zu ermöglichen. Laut Klick Kärnten umfasst die Prämie geförderte Leistungen für Reparaturen, Serviceleistungen und Wartungen von häufig genutzten Haushaltsgeräten, wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Staubsaugern. Selbst Geräte für die Krankenpflege, darunter Rollstühle und Blutdruckmessgeräte, fallen unter die Förderung.

Im Rahmen der neuen Prämie sind nicht alle Geräte förderfähig. Fahrräder, E-Bikes und Mobiltelefone sind ausgeschlossen, ebenso wie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte. Die Höhe der Unterstützung beträgt bis zu 50% der Bruttopreise, maximal jedoch 130 Euro. Kostenvoranschläge bis zu 30 Euro werden ebenfalls bezuschusst. Der Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Kärnten, Peter Storfer, betont, dass das Reparieren statt Wegwerfen nicht nur Geld spart, sondern auch umweltbewusst ist.

Der ReparaturBONUS in Deutschland

Parallel zur neuen Prämie in Kärnten gibt es in Deutschland den ReparaturBONUS, der ebenfalls darauf abzielt, defekte Geräte reparierbar zu machen, um Elektroschrott zu reduzieren. Einige Bundesländer unterstützen die Reparatur von Alltagsgeräten, darunter Kaffeemaschinen und Waschmaschinen. Es ist wichtig, dass die Reparatur von einer anerkannten Werkstatt durchgeführt wird; Selbstreparaturen sind nicht förderfähig. Der ReparaturBONUS kann in mehreren Schritten beantragt werden, wobei die Einzelheiten in MyDealz detailliert beschrieben sind.

Die Verfügbarkeit des ReparaturBONUS variiert stark zwischen den Bundesländern, wobei Berlin als Vorreiter gilt. Hier erhalten Verbraucher seit dem 17. September 2024 einen Zuschuss von 50% bis zu 200 Euro. In anderen Bundesländern ist die Förderung jedoch eingeschränkt oder nicht vorhanden. Verbraucher sollten sich rechtzeitig bei lokalen Reparaturnetzwerken registrieren, um über neue Förderaufrufe informiert zu werden, da eine bundesweite, vereinfachte Regelung als wünschenswert erachtet wird.

EU-Ökodesign-Verordnung

Beide Programme, die Geräte Retter Prämie und der ReparaturBONUS, stehen im Einklang mit der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670, die darauf abzielt, Produkte langlebiger und reparierbarer zu gestalten. Laut DIN müssen Unternehmen sich auf neue Herausforderungen einstellen, insbesondere in Bereichen, die bisher nicht reguliert waren. Die Verordnung schafft europaweit einheitliche Mindeststandards, die den Markt für hochwertige Produkte fördern sollen, während minderwertige Produkte vom Verkauf auf dem europäischen Markt ausgeschlossen werden.

Die Ökodesign-Verordnung wird auch als Chance betrachtet, um Normen aktiv mitzugestalten und nachhaltige Produktgestaltung voranzutreiben. Unternehmen können durch ihr technisches Wissen zur Regulierung beitragen und so auch Standards schaffen, die den Verbrauchern helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Diese Initiative zielt darauf ab, sowohl Umweltaspekte als auch wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen und die nationale Wirtschaft vor minderwertigen Produkten zu schützen.