KLAGENFURT. Das Kärntner Gesundheitswesen wird in Zukunft attraktiver für Krankenhausmitarbeiter, da eine Vereinbarung zwischen dem Zentralbetriebsrat der Kärntner Landeskrankenanstalten, der Gesundheitsgewerkschaft und der Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner getroffen wurde. Diese Vereinbarung sieht kurzfristige Maßnahmen wie die Einführung einer Einspringerzulage und eine finanzielle Verbesserung für erfahrene Oberärztinnen und Oberärzte vor. Langfristig soll ein neues Dienstrecht und ein neuer Zulagenkatalog eingeführt werden. Ziel ist es, eine optimale medizinische Versorgung für die Kärntner Bevölkerung sicherzustellen. Die Umsetzung erster Maßnahmen ist für Mitte 2024 geplant.
Ein wichtiger Aspekt bei der Planung der Maßnahmen war die Sicherheit der Dienstpläne, um hochqualifiziertes Personal im Unternehmen zu halten. Eine Einspringerzulage von 200 Euro brutto für alle Berufsgruppen wird zunächst als 18-monatiges Pilotprojekt eingeführt, bei dem zusätzliche Dienste innerhalb von 48 Stunden ab Anruf geleistet werden müssen. Nach einem Jahr wird die Wirksamkeit dieser Maßnahme evaluiert. Ab 2025 sind weitere Schritte geplant, wie die Überarbeitung des KABEG Dienstrechts, die Einführung eines neuen Zulagenkatalogs und die Etablierung neuer Regelungen zur Absicherung der Dienstpläne bei Ausfällen.
Der Betriebsratsvorsitzende der KABEG, Ronald Rabitsch, begrüßt die erreichten Ergebnisse als deutliche Verbesserung für das Kärntner Gesundheitswesen. Das „Steiermark-Modell“, das in anderen Regionen angewandt wird, konnte in Kärnten aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen und Schwerpunktsetzungen nicht übernommen werden. Die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der KABEG wird nun durch die vereinbarten Maßnahmen gewährleistet.
Die Gesundheitsgewerkschafts-Vorsitzender Mario Rettl zeigt sich ebenfalls erfreut über den positiven Abschluss der Verhandlungen und bedankt sich bei allen Verhandlungspartnern sowie den Gewerkschaftsmitgliedern.
Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Kärntner Gesundheitswesens ergriffen wurden:
Maßnahmen | Zeitplan |
---|---|
Einführung einer Einspringerzulage | Mitte 2024 |
Überarbeitung des KABEG Dienstrechts | Ab 2025 |
Einführung eines neuen Zulagenkatalogs | Ab 2025 |
Neue Regelungen zur Dienstplanabsicherung bei Ausfällen | Ab 2025 |
Die Vereinbarung stellt einen bedeutenden Meilenstein dar und baut auf historischen Bemühungen und Reformen im Kärntner Gesundheitswesen auf. Damit wird das Kärntner Gesundheitswesen gestärkt und die medizinische Versorgung für die Bevölkerung verbessert.
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Quelle: Land Kärnten