
Am 2. Dezember 2024, gegen 22:00 Uhr, wurde ein 47-jähriger italienischer Fahrer mit seinem Sattelzug auf der A2 in Kärnten kontrolliert. Dieser diente einem Sondertransport, dessen Gesamtgewicht bei 66,24 Tonnen lag, was 2,6 Tonnen über dem erlaubten Höchstgewicht bedeutete. Laut den Informationen von orf.at konnte der Fahrer keinen erforderlichen Bescheid vorweisen, was die Weiterfahrt unmöglich machte. Während der Kontrolle stellten die Beamten auch zahlreiche schwerwiegende technische Mängel sowohl am Sattelzugfahrzeug als auch am Sattelanhänger fest.
Zusätzlich wurden schwerwiegende Manipulationen am Fahrtenschreiber entdeckt, darunter das Fahren ohne Fahrerkarte und insgesamt 71 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Diese Missachtung der Vorschriften führte dazu, dass der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 12.715 Euro leisten musste, die am Montag zu begleichen ist. Der Sattelzug, eine Kombination aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger, ist deutlich überlastet und verstößt damit gegen die Straßenverkehrsvorschriften, die in Europa klare maximale Gewichtslimits vorschreiben. Dies wird im Detail durch die allgemeine Definition eines Sattelzugs in Wikipedia verdeutlicht, wo erklärt wird, dass ein Sattelzug aus einem motorisierten Zugfahrzeug und einem Anhänger besteht, dessen Gesamtgewicht regulär 40 Tonnen nicht überschreiten darf.
Die erhebliche Überladung stellt nicht nur ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, sondern könnte auch zu weiteren rechtlichen Konsequenzen für den Fahrer führen, insbesondere in Bezug auf die Häufigkeit der Verstöße. Die Technik und das Design eines Sattelzugs erlauben eine effiziente Beförderung von Gütern über lange Strecken, erfordern jedoch strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Im aktuellen Fall muss sich der Fahrer nun sowohl um die Begleichung der Sicherheitsleistung als auch um die Behebung der festgelegten Mängel kümmern, bevor er erneut auf die Straße darf.
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