Kärnten

Martin Kahlig ist neuer Leiter der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

KLAGENFURT. Martin Kahlig ist der neue Leiter der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung. Er folgt auf Isabella Scheiflinger, die aus gesundheitlichen Gründen nach 15 Jahren aus dieser Position zurückgetreten ist. Gestern absolvierte Kahlig seinen Antrittsbesuch bei Landeshauptmann Peter Kaiser. Kaiser gratulierte Kahlig und betonte die Bedeutung der Anwaltschaften im Land. Diese wurden aus den Fachabteilungen herausgelöst und der Landesamtsdirektion zugeordnet, um ihre Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit zu betonen. Kahlig ist seit 2011 in der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung tätig, zuletzt als stellvertretender Leiter. In seinem ersten Jahr als Leiter wird er den Schwerpunkt auf Bildung, Barrierefreiheit (insbesondere in Gemeinden), barrierefreie Information und Kommunikation im Katastrophenschutz sowie die finanzielle Absicherung von Menschen mit Behinderung legen. Kahlig hob hervor, dass es außer in Kärnten nur noch in der Steiermark eine unabhängige und weisungsfreie Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung gibt.

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung wurde eingeführt, um die rechtlichen Belange von Menschen mit Behinderung zu vertreten und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft sicherzustellen. Sie bietet kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen, wie beispielsweise Bildung, Arbeit, Wohnen und Mobilität. Die Anwaltschaft setzt sich auch für die barrierefreie Gestaltung der Infrastruktur ein und fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben.

Um einen Überblick über die Situation von Menschen mit Behinderung in Kärnten zu geben, werfen wir einen Blick auf einige relevante Fakten:

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  • In Kärnten leben rund 100.000 Menschen mit Behinderung, was etwa 16% der Gesamtbevölkerung ausmacht.
  • Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 2002 gegründet und ist seitdem eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene.
  • Kärnten und die Steiermark sind die einzigen Bundesländer in Österreich, die über eine eigene Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung verfügen.
  • Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten arbeitet eng mit anderen Organisationen und Einrichtungen zusammen, um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
  • Barrierefreiheit ist ein wichtiges Anliegen in Kärnten. Es gibt Bestrebungen, öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel und andere Infrastrukturen barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung:

Aufgabe Zuständigkeit
Rechtsberatung Kostenlose Beratung zu rechtlichen Belangen
Unterstützung Hilfe bei der Durchsetzung von Rechten
Bildung Förderung der inklusiven Bildung
Arbeit Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen
Wohnen Beratung zur barrierefreien Gestaltung von Wohnraum
Mobilität Förderung der Barrierefreiheit im Verkehr
Infrastruktur Einsatz für barrierefreie öffentliche Gebäude
Teilhabe am öffentlichen Leben Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Lobbyarbeit Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten ist eine wichtige Einrichtung, um die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung zu vertreten und ihre Lebenssituation zu verbessern. Mit Martin Kahlig als neuem Leiter wird die Anwaltschaft ihre Arbeit fortführen und sich weiterhin für die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Kärnten einsetzen.

Bildquelle: Antrittsbesuch Behindertenanwalt

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Quelle: Land Kärnten

Quelle/Referenz
ktn.gv.at

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