Kärnten

Leitungsverlegung nach TKG: Mitverlegung vs. Neuverlegung – Aktuelle Entschädigungsregelungen

Breitbandausbau - Neue Regeln und höhere Entschädigungen in Kärnten

Der Breitbandausbau in Kärnten hat einen wichtigen Meilenstein erreicht, der sowohl für die Telekommunikationsunternehmen als auch für die Landwirte positive Auswirkungen haben wird. Die Landwirtschaftskammer Kärnten hat erfolgreich höhere Richtsätze für die Leitungsverlegung durchgesetzt, was zu einer angemesseneren Entschädigung für die betroffenen Landbesitzer führen wird.

Das Telekommunikationsgesetz unterscheidet zwischen der Mitverlegung und der Neuverlegung von Leitungen und den entsprechenden Entschädigungszahlungen. Bei der Mitverlegung wird eine bestehende Leitungstrasse genutzt, um Telekommunikationskabel zu verlegen, während bei der Neuverlegung neue Leitungen verlegt werden müssen. Die Telekom-Richtsatz-Verordnung wurde kürzlich aktualisiert, wodurch der Entschädigungssatz für die Mitverlegung auf 3,47 Euro pro Kabellaufmeter erhöht wurde.

Im Falle der Neuverlegung wurden die Entschädigungswerte durch die Wertminderungs-Richtsatzverordnung der Regulierungsbehörde festgelegt. Da diese Werte oft niedriger sind als bei der Mitverlegung, hat die Landwirtschaftskammer Kärnten interveniert und die generelle Anwendung des höheren Richtsatzes für die Mitverlegung durchgesetzt. Dies hat sich als effektive Maßnahme erwiesen, um eine gerechtere Entschädigung für die Eigentümer zu gewährleisten und den Breitbandausbau zu beschleunigen.

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Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass Schächte, Verteilerkästen und eventuelle Flur- und Folgeschäden separat entschädigt werden. Wenn Flächen verpachtet sind, sollten die Eigentümer auch die betroffenen Bewirtschaftenden einbeziehen und sie entsprechend informieren.

Durch die Erhöhung der Richtsätze für die Leitungsverlegung wird nicht nur eine gerechtere Entschädigung für die Eigentümer sichergestellt, sondern auch der Breitbandausbau in Kärnten insgesamt beschleunigt. Die erfolgreiche Intervention der Landwirtschaftskammer trägt dazu bei, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Telekommunikationsunternehmen als auch der Landwirte berücksichtigt.

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