Klagenfurt-Land

Österreich erklärt Vogelgrippe-Gebiet: Strengere Maßnahmen für Geflügelhalter

Österreich wird zum Risikogebiet erklärt, da die Vogelgrippe in mehreren Betrieben und Wildvögeln ausgebrochen ist – jetzt gelten strenge Maßnahmen für Geflügelhaltungen!

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat jüngst umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe in Österreich ergriffen. Die Lage ist ernst, da in mehreren Regionen bereits Fälle bei Geflügel und Wildvögeln bestätigt wurden. Wichtig ist, dass ganz Österreich ab Mitternacht als Risikogebiet eingestuft wurde, was bedeutet, dass erhebliche Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter notwendig sind.

Insgesamt sind bereits vier Betriebe in Ober- und Niederösterreich betroffen, die zusammen rund 200.000 Tiere halten. Um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, wurden Sperrzonen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind nicht nur auf die betroffenen Betriebe beschränkt, sondern betreffen auch umliegende Geflügelhaltungen, die nun strengen Kontrollen durch Amtstierärzte unterliegen. Der Transport von Geflügel und deren Erzeugnissen aus den Sperrzonen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltung

Ursprünglich lag der Schwerpunkt auf einzelnen Betrieben, aber aufgrund der aktuelle Situation hat das Gesundheitsministerium entschieden, landesweit strengere Sicherheitsprotokolle einzuführen. Diese neuen Regeln verlangen von Geflügelhaltern, dass sie den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich vermeiden. Dies wird durch die Installation von technischen Vorrichtungen, wie Netzen und Überdachungen, gefordert.

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Zusätzlich wird die Fütterung der Tiere nur noch im Stall oder in dafür vorgesehenen Unterständen erlaubt. Die Verwendung von Wasser aus Sammelbecken, die für Wildvögel zugänglich sind, ist ebenso untersagt. Zuchtbetriebe müssen außerdem Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt halten, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Biosicherheit gewidmet, was Maßnahmen wie das Tragen von Stallkleidung und Händehygiene umfasst.

Stallpflicht in besonders betroffenen Regionen

Die neuen Verordnungen führen auch zur Einführung einer Stallpflicht in 25 Bezirken in sechs Bundesländern, darunter Oberösterreich, Niederösterreich und die Steiermark. Hier sind Betriebe mit mehr als 50 Tieren dazu verpflichtet, ihre geflügelten Tiere im Stall zu halten. Kleinere Betriebe dürfen ihre Tiere im Freien halten, vorausgesetzt, sie können eine effektive Trennung von Enten und Gänsen gesundheitlich sicherstellen.

Die betroffenen Bezirke sind weitreichend. Im Burgenland zählen etwa Güssing und Oberwart dazu, während in Niederösterreich Städte wie Waidhofen an der Ybbs betroffen sind. Oberösterreich hat Regionen wie Braunau am Inn und Linz-Land, Salzburg inkludiert dabei die Stadt Salzburg sowie umliegende Gemeinden. In der Steiermark sind unter anderem Deutschlandsberg und Leibnitz betroffen, und auch in Kärnten, mit Bezirken wie Klagenfurt-Land, gelten die neuen Vorschriften.

Die Behörden rufen alle Geflügelhalter auf, besonders wachsam zu sein. Besonders wichtig ist die Meldung von toten Wasservögeln, die Krankheiten wie die Vogelgrippe übertragen können. Solche Funde müssen umgehend den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern, ist es ratsam, diese Tiere nicht zu berühren und an ihrem Standort zu belassen. Dies ist eine kritische Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Tiergesundheit und zur Gewährleistung der Sicherheit in der Geflügelhaltung.

Diese umfassenden Maßnahmen, die in der Vogelgesundheitsverordnung festgehalten sind, sind eine direkte Antwort auf die alarmierenden Infektionsraten und das Risiko einer weiteren Verbreitung der Vogelgrippe in Österreich. Wie www.oe24.at berichtet, setzen die Behörden alles daran, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Gesundheit von Tieren sowie Menschen zu schützen.

Statistische Auswertung

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