In einem Krabbelstube im Bezirk Klagenfurt-Land sind die Behörden in einen schweren Fall von mutmaßlichem Kindesmissbrauch verwickelt. Die Ermittlungen wurden eingeleitet aufgrund von gravierenden Vorwürfen, die auf problematische Erziehungsmethoden hinweisen. Diese Vorwürfe sind nicht neu, da bereits vor zwei Jahren erste Berichte über die Praktiken in dieser Einrichtung aufgetaucht sind.
Die Hauptpersonen in diesem Drama sind die Leiterin und ihre Stellvertreterin, die beschuldigt werden, unangemessene Methoden bei der Betreuung von Kleinkindern angewendet zu haben. So ist von Vorfällen die Rede, in denen den Mädchen Zöpfe so fest geflochten wurden, dass sie Schmerzen litten und weinten. Zudem sollen Kinder gegen ihren Willen gefüttert worden sein, wobei ihnen der Mund zugehalten wurde, wenn sie Schwierigkeiten hatten, das Essen zu schlucken. Nach Berichten sollen die Betreuerinnen dabei die Kinder mit den Worten „Speib jetzt nit“ unter Druck gesetzt haben. Dies ist nur eine der Methoden, die als erzieherisch angesehen wurden, einschließlich des Ein sperrens von Kindern im Turnsaal, was zu erheblichem Stress und Angst bei den Kleinen führte.
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Rechtsstreit und Urteile
Die Situation eskalierte zu einem Rechtsstreit, als die Leiterin der Einrichtung eine einvernehmliche Kündigung akzeptierte, aber später gegen diese Entscheidung klagte. Der Oberste Gerichtshof hob ihre Klage jedoch auf und stellte klar, dass „der Arbeitgeber sich uneingeschränkt darauf verlassen können muss, dass die Betreuung und Fürsorge der bei ihm untergebrachten Kinder mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen gewährleistet ist.“ Dies bestätigte die Entscheidung des Arbeitgebers und führte zu weiteren rechtlichen Konsequenzen. Zusätzlich zu den internen Auseinandersetzungen hat auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf die Vorwürfe reagiert. Staatsanwalt Markus Kitz hat nach umfangreichen Ermittlungen und der Befragung von über 30 Zeugen einen Strafantrag wegen „Quälens“ eingebracht. In diesem Fall ist es besonders herausfordernd, da die betroffenen Kinder im Alter von eins bis drei Jahren nicht selbst zu Wort kommen können. Trotzdem äußerten sich mehrere ehemalige Kolleginnen und bestätigten die Unangemessenheit der Erziehungsmethoden der beiden Beschuldigten.Strafrechtliche Folgen
Die potenziellen Konsequenzen für die beiden Frauen sind erheblich. Sie sehen sich nun bis zu drei Jahren Gefängnis gegenüber, und der Prozess wird im Dezember am Landesgericht Klagenfurt beginnen. In Anbetracht der Schwere der Vorwürfe wird dieser Fall von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt. Die aktuellen Entwicklungen werfen einen Schatten auf die Vertrauensbasis zwischen Pflegeeinrichtungen und den Eltern, die auf eine verantwortungsvolle Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Auf www.kosmo.at sind weitere Informationen zu den Vorfällen und der rechtlichen Situation nachzulesen.Details zur Meldung