In einer beunruhigenden Entdeckung auf einem Wanderweg in Himmelberg, Kärnten, sorgten zwei Radfahrer für Alarm, als sie auf gefährliche „Trittfallen“ stießen, die offenbar absichtlich platziert wurden. Am Donnerstagabend gegen 19 Uhr waren die Männer, 49 und 58 Jahre alt, aus dem Bezirk Feldkirchen mit ihren Fahrrädern unterwegs. Sie fuhren bergauf in Richtung Henkelhütte, als sie auf eine gefährliche Situation stießen.
Auf einer Höhe von etwa 1040 Metern, ganz in der Nähe des Tiffner Bachs, entdeckten sie einen rund 20 Zentimeter großen Betonblock, der ins Erdreich vergraben war und vier Nägel enthielt. Diese sogenannten „Trittfallen“ waren so positioniert, dass die Nägel bis zu zehn Zentimeter aus dem Boden ragten, wodurch eine ernsthafte Gefahr für vorbeikommende Wanderer und Radfahrer entstand.
Die Entdeckung der Trittfallen
Der 58-Jährige bemerkte die Nägel zunächst nicht, während er sein Fahrrad schob. Erst als der 49-Jährige, der direkt hinter ihm fuhr, mit seinem Rad gegen die Nägel stieß, wurden sie auf die Gefahren aufmerksam. Die Nägel hefteten sich in die Reifen seines Fahrrads, was dazu führte, dass er den Betonblock mit riss. Dies offenbarte nicht nur die erste gefährliche Falle, sondern die beiden Radfahrer fanden im Nahbereich auch eine weitere solche Falle vor, was die Situation noch alarmierender machte.
Solche Trittfallen sind nicht nur potenziell schädlich für die Fahrräder, sondern können auch ernsthafte Verletzungen bei Fußgängern hervorrufen. Wanderer, die auf solche Schranken stoßen, könnten bei einem Sturz Verletzungen erleiden. Die absichtliche Anbringung solcher Fallen auf öffentlichen Wegen wirft ernsthafte Sicherheitsbedenken auf.
Reaktion und Ermittlung
Die Polizei ermutigt nun alle, die mit ähnlichen Vorkommnissen konfrontiert wurden oder die etwas über die Hintergründe dieser Vorfälle wissen, sich an die Polizeiinspektion Bodensdorf unter der Telefonnummer 059133/2201 zu wenden. Diese Vorfälle werden als potenziell gefährlich eingestuft, da sie nicht nur das Leben der Radfahrer und Wanderer gefährden, sondern auch das allgemeine Vertrauen in die Sicherheit der Wanderwege untergraben können.
Die absichtliche Platzierung solcher Hindernisse könnte als kriminelle Handlung gewertet werden. Diese gefährlichen Taten müssen strenger verfolgt werden, um die Sicherheit aller Wanderer und Radfahrer zu gewährleisten und damit zukünftig ähnliche Vorfälle verhindert werden können.