Klagenfurt am Wörthersee

Gerichtsurteil: Kärntnerin wegen Corona-Infektion verurteilt

54-jährige Kärntnerin wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem sie ihren krebskranken Nachbarn im Dezember 2021 mit Corona infizierte – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Ein außergewöhnlicher Fall sorgte kürzlich für Aufsehen im österreichischen Klagenfurt: Eine 54-jährige Frau wurde wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie soll im Dezember 2021 ihren Nachbarn mit dem Coronavirus angesteckt haben, was schließlich zu dessen Tod durch Covid-19 führte. Das Gericht verhängte eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 800 Euro, die in 200 Tagessätzen à vier Euro aufgeteilt wurde. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Diese Frau war nicht zum ersten Mal wegen ihrer Corona-Erkrankung vor Gericht. Im Sommer des letzten Jahres erhielt sie bereits eine rechtskräftige Verurteilung zu drei Monaten bedingter Haft wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Damals wurde sie jedoch vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen, was die zweite Instanz nun jedoch revidierte. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Ansteckungsketten nicht ausreichend beleuchtet worden waren, was zu einer Neubewertung der Situation führte.

Details zu dem Todesfall und den Vorwürfen

Im Rahmen der aktuellen Verhandlung wurde gerichtlich festgestellt, dass der verstorbene Nachbar, ein schwer krebskranker Mann, an einer Lungenentzündung starb, die durch Covid verursacht worden war. Ein virologisches Gutachten bestätigte, dass die Virus-DNA der Angeklagten und des Verstorbenen übereinstimmte, was die Übertragungswahrscheinlichkeit der Infektion durch die Frau auf nahezu 100 Prozent erhöhte.

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Richterin Sabine Götz beschäftigte sich im aktuellen Prozess mit möglichen Kontakten zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn. Es standen sich dabei verschiedene Aussagen gegenüber. Die Familie des Verstorbenen, einschließlich seines Sohnes und seiner Schwiegertochter, berichteten von einem Treffen zwischen den beiden am 21. Dezember 2021, als die Angeklagte über ihre Covid-Infektion hätte Bescheid wissen müssen. Der Sohn erinnerte sich an den Anblick der Frau und äußerte, sie habe krank gewirkt, als er sie fragte, ob sie Corona habe, was sie verneinte und stattdessen eine Grippe nannte. Ihre Aussage unterschied sich stark von der des Sohnes.

„Ich habe mich große Sorgen gemacht, da ich wusste, wie gefährlich eine Covid-Infektion für Krebspatienten sein kann“, erklärte der Sohn im Gericht. Doch die Angeklagte wies die Vorwürfe vehement zurück und sagte, sie sei an diesem Tag so krank gewesen, dass sie nicht einmal aus dem Bett aufstehen oder reden konnte. „Ich war mir sicher, dass es eine Bronchitis war, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe“, antwortete sie daraufhin.

Die Komplexität der Situation wurde durch eine Aussage ihres behandelnden Arztes weiter verkompliziert. Dieser dokumentierte, dass die Angeklagte ihm gesagt hätte, sie lasse sich „sicher nicht einsperren“, nachdem ein Corona-Schnelltest positiv ausgefallen war. Richterin Götz äußerte, dass sie sich das Urteil nicht leicht gemacht habe und sich der Tragweite der Entscheidung bewusst sei. „Ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“, meinte sie.

In diesem Fall wird deutlich, wie eine scheinbar harmlose Interaktion zwischen Nachbarn schwerwiegende Folgen haben kann und wirft grundsätzliche Fragen über Verantwortung und Vorsicht im Umgang mit übertragbaren Krankheiten auf. Die rechtlichen und menschlichen Aspekte dieses Falls sind komplex und fordern sowohl juristische Expertise als auch ein Einfühlungsvermögen für die betroffenen Personen. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur die Angeklagte, sondern auch die Familie des Verstorbenen nachhaltig begleiten.

Quelle/Referenz
kleinezeitung.at

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