In einem brisanten Fall, der in Kärnten für Aufsehen sorgte, wurde ein 34-jähriger Österreicher am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ein Urteil wegen fahrlässiger Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung aus. Die Strafe umfasst fünf Monate Haft sowie eine Geldbuße in Höhe von 4.320 Euro.
Der Vorfall ereignete sich im April, als der Angeklagte in betrunkenem Zustand auf der Tauernautobahn (A 10) als Geisterfahrer unterwegs war. Dabei gefährdete er mindestens 15 entgegenkommende Fahrzeuglenker, was das Gericht als äußerst gefährlich und unverantwortlich einstufte. Richter Matthias Polak merkte in seiner Entscheidung an, dass es in dieser Situation leicht zu einem tödlichen Unfall hätte kommen können.
Ein Leben voller Schwierigkeiten
Vor dem Richter erklärte der Angeklagte, dass er in einem emotionalen Tiefpunkt steckt. Er äußerte großes Bedauern über sein Verhalten: „Ich war sehr hoch alkoholisiert, so bin ich normal nicht“. Der Grund für seine Verzweiflung lag in einer abrupten Trennung von seiner langjährigen Partnerin, nach der er gezwungen war, sein Zuhause zu verlassen. In seinen Ausführungen betonte er seine Sorgen um seine Tochter und den Versuch, seinen Schmerz durch den Genuss von Alkohol zu betäuben.
Am Tatabend wurde bei ihm ein Alkoholwert von 0,9 Promille gemessen, was seine Fahrt als Geisterfahrer umso bedenklicher machte. Als die Polizei ihn auf einem Parkplatz in Rennweg stoppte, wehrte er sich gegen die Festnahme und verletzte dabei zwei Beamte. Einer der Polizisten erlitt ein Hämatom an seinem Schienbein, während der andere sich eine Verletzung am Handgelenk zuzog. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte persönlich bei einem der verletzten Beamten und überreichte ihm 800 Euro Schmerzensgeld.
Der als Geisterfahrer gefilmte Moment in einem Tunnel verdeutlichte die Dringlichkeit der Situation. Der Richter hob hervor, dass die schnelle Fahrweise des Angeklagten auf Videosaufzeichnungen deutlich erkennbar war und die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu unterschätzen sei. Staatsanwalt Julius Heidinger bezeichnete es als „Glück in einer Vielzahl an Fällen“, dass bei diesem Vorfall keine schwereren Verletzungen oder gar Todesfälle zu beklagen waren.
Verurteilung mit mildernden Umständen
Richter Polak stellte klar, dass es keinen Zweifel an der Schuld des Mannes gab, und sprach das Urteil, das auch mildernde Umstände wie das vollinhaltliche Geständnis des Angeklagten berücksichtigte. „Ich habe Ihnen angesehen, dass Sie wirklich bereuen“, ermutigte der Richter den Angeklagten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, was das Urteil rechtskräftig machte.
In den letzten Jahren häufen sich solche Vorfälle, die nicht nur die Gefährdung des eigenen Lebens, sondern auch das der Mitmenschen in den Fokus rücken. Diese verhängte Strafe steht einerseits für die Notwendigkeit, verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen, und andererseits für die Justiz, die in solchen Fällen klare Grenzen zieht.
Die Geschehnisse in Klagenfurt sind ein weiterer Weckruf, die Gefahren des Alkoholmissbrauchs im Straßenverkehr ernst zu nehmen und die präventiven Maßnahmen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verstärken.