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Karfreitag: Verfassungsgerichtshof zieht strenges Veranstaltungsverbot in Zweifel

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich in seiner jüngsten Entscheidung mit dem umstrittenen Veranstaltungsverbot am Karfreitag befasst, das durch ein Konzert im Jahr 2023 in Villach ins Rollen kam. Nachdem der Magistrat Villach eine Geldstrafe von 400 Euro gegen die Veranstalter verhängte, wurde die Beschwerde des Veranstalters zunächst vom Landesverwaltungsgericht Kärnten abgelehnt, wie die Kleine Zeitung berichtete. Der VfGH prüfte das Verbot „von Amts wegen“ auf seine Verfassungsmäßigkeit und stellte fest, dass das absolute Veranstaltungsverbot gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Entscheidung sei damit begründet, dass die Landesregierung nicht ausreichend berücksichtigt hat, dass das Verbot auch in die Freiheit der Kunst und die Erwerbsfreiheit eingreift.

In seiner Urteilsbegründung argumentiert der VfGH, dass das Ziel des Verbots, „die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen“, in einem Missverhältnis zu den Eingriffen in andere Grundrechte steht. Die Aufhebung des Verbots wird zum 31. Dezember 2025 wirksam. Obwohl die Entscheidung nun feststeht, halten der Landeshauptmann von Kärnten, Peter Kaiser (SPÖ), und sein Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) an der Beibehaltung des Verbots fest. Kaiser kündigte eine Stellungnahme an und Gruber kritisierte das Urteil mit den Worten, es sei ein „unchristliches Geschenk“. Er plädiert dafür, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um das Verbot weiterhin durchzusetzen, wie ebenfalls von der Website des VfGH betont wird.

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Gesetzgebung
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Villach, Österreich
Beste Referenz
kleinezeitung.at
Weitere Quellen
vfgh.gv.at

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