In Bezug auf die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene hat die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten zwei Resolutionen beschlossen. Sie fordert den Kärntner Landtag auf, bei der Umsetzung der Verordnung bestimmte Prämissen zu berücksichtigen. Dazu gehört die Einbindung und Information potenziell betroffener Grundeigentümer von Anfang an sowie die Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren. Darüber hinaus sollen Vertragsnaturschutzmodelle angewendet werden, um eine angemessene Entschädigung für die betroffenen Grundbesitzer sicherzustellen.
Die Resolutionen wurden mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung (des Grünen KR Dr. Karlheinz Gigler) beschlossen. Diese Entscheidungen spiegeln das Bestreben wider, bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf eine ausgewogene und partizipative Herangehensweise zu setzen. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien einbezogen werden und dass gerechte Kompensationen für etwaige Einschränkungen oder Veränderungen gewährleistet sind.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten setzt somit ein starkes Signal für ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln im Bereich Natur- und Umweltschutz. Die Bedeutung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Grundeigentümern und Interessenvertretern wird in diesen Resolutionen deutlich betont. Es bleibt abzuwarten, wie die Kärntner Landesregierung die geforderten Prämissen in die Praxis umsetzen wird und inwieweit die Resolutionen zur Förderung eines ausgewogenen Naturschutzes beitragen werden.