KärntenLandwirtschaftUmwelt

Kärnten verkürzt Schonzeit für Rabenvögel: Jagdverordnungen beschlossen!

Im Bundesland Kärnten wird die Bejagung von Rabenvögeln erneut für zwei Jahre verlängert. Dies wurde in einer Sitzung der Landesregierung beschlossen, in der zwei Jagdverordnungen aktualisiert wurden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Population von Krähen, Elstern und Eichelhähern auf ein erträgliches Niveau für Landwirtschaft und Umwelt zu reduzieren. Laut dem zuständigen Jagdreferenten, LHStv. Martin Gruber, verursachen diese Vögel erhebliche Schäden in der Bio-Landwirtschaft sowie bei anderen Ackerfrüchten, was ihre Regulierung notwendig macht. Als gailtal-journal.at berichtete, dürfen Eichelhäher, Elstern und Aaskrähen weiterhin bejagt werden, mit einer Neuauflage der Kontingente, die jetzt etwas reduziert wurden. So sind nur noch 1.350 Eichelhäher, 950 Elstern und 2.500 Aaskrähen pro Jagdjahr erlaubt.

Die Schonzeit für Eichelhäher und Elstern wurde ebenfalls verlängert. Diese erstreckt sich nun vom 16. März bis Ende Juli, womit den Brutzeiten der Vögel Rechnung getragen wird. Neben Kärnten erlauben auch die anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, eine Bejagung von Rabenvögeln. Darüber hinaus sind die spezifischen Jagdzeiten für andere Wildtiere im Jagdgesetz klar definiert, wie kaerntner-jaegerschaft.at detailliert erklärt. Die Regelungen betreffen verschiedene Wildarten, wobei der Abschussplan für Rotwild und andere Arten auf bestimmte Zeiträume beschränkt ist, um die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften.

Kurze Werbeeinblendung

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Kärnten, Österreich
Beste Referenz
gailtal-journal.at
Weitere Quellen
kaerntner-jaegerschaft.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"