Kärnten

Kärnten fördert Nahversorger und kleine Lebensmittelhändler mit Nahversorgerbonus und Investitionsförderung

Nahversorger in ländlichen Gebieten sind nicht nur für die lokale Lebensmittelversorgung unverzichtbar, sondern dienen auch als wichtige Treffpunkte für die Bevölkerung. Sie schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung und tragen zur Stärkung lebendiger Gemeinden bei. Um insbesondere kleine Lebensmittelhändler auf dem Land zu entlasten, haben der stellvertretende Landeshauptmann Martin Gruber und der Landesrat Sebastian Schuschnig im Jahr 2020 einen Nahversorgerbonus eingeführt. Zwischen 2020 und 2023 wurden insgesamt 346 Betriebe mit dieser Förderung unterstützt.

Aufgrund der hohen Nachfrage und gestiegenen Betriebskosten haben sich Gruber und Schuschnig nun dazu entschieden, diese Förderung weiter auszubauen und zu verstärken. In einer heutigen Regierungssitzung wurde daher ein Nahversorger-Paket vorgestellt. Dieses beinhaltet die Verdoppelung des Nahversorgerbonus des Landes und den Start einer zusätzlichen Unterstützung für kleine Lebensmittelhändler über den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds. Beide Förderungen können ab dem 1. März beantragt werden.

Das Budget für den Nahversorgerbonus des Landes steigt somit von 200.000 Euro auf 400.000 Euro in diesem Jahr. Jeder Betrieb kann insgesamt eine Unterstützung von bis zu 6.000 Euro erhalten. Dabei werden 4.000 Euro als Entlastungsbonus ausgezahlt, um zum Beispiel Fixkosten oder Personalkosten zu decken und kleinere Investitionen im Betrieb zu finanzieren. Zusätzlich werden 2.000 Euro als Regionalitätsbonus in Form von Marketingleistungen des Genusslands Kärnten gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass eine gewisse Anzahl regionaler Produkte in das Sortiment aufgenommen wird. Dadurch werden nicht nur die kleinen Nahversorger entlastet, sondern es werden auch mehr heimische Produkte in den Regalen präsentiert.

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Die zweite Säule des Nahversorger-Paktes ist eine neue Investitionsförderung für Lebensmittelnahversorger durch den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds. Diese Förderung hat das Ziel, kleinen Lebensmittelhändlern bei größeren Investitionen zu unterstützen, bestehende Standorte zu modernisieren oder neue zu eröffnen. Gefördert werden unter anderem Umbauten, Modernisierungen und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ab einem Wert von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt dabei bis zu 25% der Kosten, maximal können pro Betrieb 25.000 Euro erhalten werden. Durch diese Förderung sollen vor allem die kleinen, oft familiengeführten Nahversorger gestärkt werden, um die Kaufkraft und Wertschöpfung in ländlichen Gebieten zu erhalten.

Zusätzlich wird die bereits 2022 eingeführte Förderschiene für bäuerliche Selbstbedienungshütten fortgesetzt. Diese bilden in vielen Ortschaften bereits eine wichtige Nahversorgerinfrastruktur. Der Fokus der Förderung liegt nun verstärkt auf Investitionen in bestehende Hütten, wie beispielsweise Modernisierungen der Ausstattung und Einrichtung oder bauliche Veränderungen und Erweiterungen. Für diese Maßnahmen stehen in diesem Jahr 50.000 Euro zur Verfügung, um die Vermarktung bäuerlicher Produkte zusätzlich zu unterstützen.

Tabelle mit Informationen zur Unterstützung von Nahversorgern:

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Förderung Betrag
Nahversorgerbonus des Landes 6.000 Euro
– Entlastungsbonus 4.000 Euro
– Regionalitätsbonus 2.000 Euro
Investitionsförderung durch Wirtschaftsförderungsfonds Max. 25.000 Euro
Förderschiene für bäuerliche Selbstbedienungshütten Max. 50.000 Euro

Durch die Ausweitung und Verstärkung des Nahversorgerbonus und der neuen Investitionsförderung möchten Gruber und Schuschnig die Nahversorger weiterhin unterstützen und dazu beitragen, dass die Kaufkraft und Wertschöpfung in ländlichen Gebieten erhalten bleibt. Gleichzeitig sollen mehr regionale Produkte in den Geschäften angeboten werden. Die Fortführung der Förderung für bäuerliche Selbstbedienungshütten trägt zur Stärkung der Vermarktung bäuerlicher Produkte bei.



Quelle: Land Kärnten

Quelle/Referenz
ktn.gv.at

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