Im Bezirk Hermagor wurde am Freitag ein sogenannter Risikowolf erlegt, der sich wiederholt in der Nähe von Wohngebäuden aufgehalten hat. Dieser Abschuss sorgt für Aufmerksamkeit, da er im Rahmen der Kärntner Wolfsverordnung erfolgte, die spezifische Regeln für den Umgang mit Wölfen aufstellt.
Die Meldung über den Abschuss wurde am Samstag an die Risshotline des Landes Kärnten weitergeleitet. Experten begutachteten den Fall umgehend, womit die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist eingehalten wurde. Die Verordnung erlaubt den Abschuss solcher Wölfe, die trotz Versuchen zur Vertreibung immer wieder in die Nähe von Menschen und deren Wohnräumen zurückkehren.
Regelungen zum Wolfsschutz
Wölfe, die oft im Umfeld von Siedlungen auftauchen, stellen eine besondere Herausforderung für die Behörden dar. Die Kärntner Risikowolfsverordnung legt fest, dass der Abschuss nur innerhalb eines bestimmten zehn Kilometer Radius um den letzten bekannten Vergrämungsort durchgeführt werden darf. In diesem Fall wurde der Wolf erlegt, nachdem diese Bedingungen erfüllt waren.
Die zuständigen Jagdausübungsberechtigten wurden darüber informiert, dass die Möglichkeit, im betroffenen Gebiet weiterhin Wölfe zu entnehmen, momentan erloschen ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sowohl die Sicherheit der Anwohner zu schützen als auch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Wolfspopulation zu gewährleisten.
Für weiterführende Informationen und detaillierte Berichte zu diesem Thema, siehe gailtal-journal.at.
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