Im Mittelpunkt intensiver Diskussionen steht Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber von der ÖVP, der erneut mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert ist. Er wurde wegen seines Vorgehens gegen Wölfe, insbesondere die Erschießung von 13 sogenannten „Risikowölfen“, angezeigt. Dies hat beim Wiener Tierschutzverein hohe Wellen geschlagen, der einen „Kanonenschuss“ gegen sein Vorgehen losgelassen hat.
Die Anzeige basiert auf dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs und richtet sich nicht nur gegen Gruber, sondern auch gegen weitere unbekannte Personen in der Landesregierung. Die Maßnahme wird als Nachtrag zu einer bereits bestehenden Strafanzeige bewertet. Michaele Lehner vom Wiener Tierschutzverein betont, dass Österreich wegen dieser Angelegenheiten bereits ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
Über die rechtlichen Hintergründe
Gruber wiederum beteuert, stets im Rahmen der geltenden Gesetze gehandelt zu haben. Während er keine Kenntnis von der neuen Strafanzeige hat, werfen Kritiker wie Martin Balluch, den Chef des Vereins gegen Tierfabriken, Gruber vor, die Abschüsse pseudo legalisiert zu haben. Besondere Beachtung findet eine Verordnung in Kärnten, die Ausnahmen vom Schutzstatus des Wolfes unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Der Tierschutzverein argumentiert, dies stehe im Widerspruch zu gültigem EU-Recht, was die Rechtfertigung der Abstände und Handhabungen betrifft.
Im Kern des Konflikts steht die Frage, ob die festgelegte Distanz von 200 Metern, innerhalb derer Wölfe als bedrohend eingestuft werden, juristisch sinnvoll ist. Diese Klausel wird kritisch hinterfragt, insbesondere von der Europäischen Kommission, die Klärungen zu verschiedenen Punkten verlangt. So wird unter anderem nach der wissenschaftlichen Grundlage für die 200-Meter-Regel und deren praktische Anwendbarkeit gefragt.
Arten von Fragen, die gestellt wurden:
- Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtfertigen die Distanz von 200 Metern?
- Wie wird „von Menschen genutzte“ Infrastruktur definiert – reicht sporadische Nutzung aus?
- Gilt die Distanz nur als Luftlinie oder auch unter Berücksichtigung natürlicher Hindernisse?
- Spielt die Tageszeit eine Rolle bei der Einstufung von Wölfen?
- Wie wird „sachgerecht geschützte Nutztiere“ interpretiert?
- Wie wird ein Wolf klassifiziert, der sich in der Nähe einer Rotwildfütterungsstelle aufhält?
Der Vorfall in Hermagor
Ein weiterer Streitpunkt ist der Abschuss eines Wölfe in Hermagor am 14. Juli diesen Jahres. In diesem Zusammenhang wird Gruber vorgeworfen, den Abschuss eines weiteren streng geschützten Wolfes beauftragt zu haben, ohne eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Laut der Nachtraganzeige geschah dies offenbar, ohne ausreichenden Herdenschutz für das angrenzende Vieh. Schockierend ist, dass dies zwei Tage nach einem wichtigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs geschah, das ein generelles Wolfsjagdverbot in Kärnten und Österreich bekräftigte. Anstatt die entsprechenden Verordnungen zu überprüfen, wurden diese weiterhin veröffentlicht.
Die Ereignisse rund um den Abschuss der Wölfe werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die Länder wie Kärnten im Umgang mit schützenswerten Arten und der Meinung der Öffentlichkeit haben. Die Diskussionen werden voraussichtlich weitergehen und auch in den politischen Raum Einzug halten, da die rechtlichen und moralischen Aspekte in einer zunehmend polarisierten Debatte beleuchtet werden.
Zusätzliche Informationen zu diesem Fall und den individuellen Hintergründen sind in einem ausführlichen Bericht auf www.5min.at nachzulesen.