Ein 14-jähriger Jugendlicher wurde wegen Vergewaltigung zu 14 Monaten Haft verurteilt, wobei mildernde Umstände wie sein Alter und Geständnis berücksichtigt wurden. Aufgrund des Gewaltschutzpaketes war eine bedingte Strafe nicht möglich. Der Angeklagte wurde zudem dazu aufgefordert, sich zu verändern und Weisungen, darunter eine Psychotherapie, zu befolgen.
Der junge Angeklagte betrat schweigend den Gerichtssaal, begleitet von seiner Mutter. Die Staatsanwältin berichtete, dass der Jugendliche ein elfjähriges Mädchen fixiert und vergewaltigt habe, dabei Drohungen aussprach und nun wegen versuchter Nötigung angeklagt war. Sein Verteidiger deutete an, dass der Jugendliche geständig sein würde und betonte seine Jugend sowie traumatologische Erfahrungen.
Die Tat soll in einem selbstgebauten Lager in einem Wald stattgefunden haben, wo das Opfer stundenlang misshandelt wurde. Der Vorfall endete erst, als die Mutter des Opfers einschritt und die Polizei alarmierte. Ein weiterer 13-jähriger Bube aus der Ukraine, der die Tat filmte und nicht eingriff, blieb strafunmündig. Das betroffene Mädchen sowie die Tatverdächtigen stammen alle aus der Ukraine.
In Österreich stehen Frauen, die Gewalt erfahren, verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung, darunter die Frauen-Helpline, Autonome Österreichische Frauenhäuser und das Gewaltschutzzentrum Kärnten. Opfer können sich auch an das Frauenreferat Kärnten, den Frauennotruf oder den Polizeinotruf wenden.