In einer ungewöhnlichen Wendung trafen sich zwei Fußballer aus Kärnten vor Gericht anstatt auf dem Spielfeld. Der Torhüter hatte den gegnerischen Stürmer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, sowie die Haftung für alle Folgen verlangt. Ganze 15.000 Euro forderte der Schlussmann. Der Grund für diese Forderung war ein Vorfall, bei dem der Feldspieler eine Art „Kickbox-Bewegung“ ausführte und den Torhüter im Gesicht schwer verletzte. Die Verletzung war so schwerwiegend, dass eine Operation erforderlich war. Der Kläger argumentierte, dass ein derartiges Verhalten über das hinausgeht, was im Fußball akzeptabel ist, und reichte daher die Klage ein.
Diese ungewöhnliche Situation zeigt, dass sogar auf dem Fußballplatz Konflikte außerhalb des Feldes gelöst werden müssen. Der Vorfall verdeutlicht auch, dass Gewalt im Sport nicht tolerierbar ist und rechtliche Schritte erforderlich sind, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Quelle: www.kleinezeitung.at
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