Flucht vor Polizei: Drogenfahrer verletzt Beamten in Klagenfurt!
Ein 33-Jähriger flüchtete während einer Polizeikontrolle in Klagenfurt, verletzte einen Beamten und hatte Drogen bei sich.

Flucht vor Polizei: Drogenfahrer verletzt Beamten in Klagenfurt!
Am 19.09.2025 wurde ein 33-jähriger Mann in der Innenstadt von Klagenfurt bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, nachdem er durch ablenkendes Verhalten am Steuer und mehrere Verkehrsverstöße aufgefallen war. Laut Klick Kärnten zeigte der Mann während der Kontrolle Anzeichen von Suchtmittelbeeinträchtigung und geriet zunehmend in Nervosität.
In einem versuchten Fluchtmanöver drängte er einen Polizisten gewaltsam zur Seite und floh. Während der Verfolgung kam es zu einer Konfrontation, bei der ein Betriebshof Beamter verletzt wurde. Die Polizei konnte den Mann letztendlich festnehmen und bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs beschlagnahmte sie Substitutionsmedikamente, eine geringe Menge Heroin sowie ein Pfefferspray, obwohl für ihn ein Waffenverbot bestand. Der Führerschein des 33-Jährigen wurde abgenommen, und er wurde ins Polizeianhaltezentrum eingeliefert. Nach Abschluss der Ermittlungen wird eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt folgen.
Rechtsfolgen bei Polizeiflucht
Die rechtlichen Konsequenzen bei Polizeiflüchten sind gravierend. Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 31. Januar 2012 zeigt, dass Delikte wie die Verletzung von Beamten während der Flucht und die Nutzung von gefährlichen Geschwindigkeiten zu hohen Schadensersatzforderungen führen können. So könnte in einem ähnlichen Fall ein Geschädigter auf etwa 17.000 Euro Schadensersatz bestehen, wie Juracademy berichtet.
Es entstehen Ansprüche aus dem Straßenverkehrsgesetz (§ 7 Abs. 1 StVG), die den Verursacher für Schäden, die während seines entblößenden Verhaltens entstehen, rechtlich haftbar machen. Bei der Polizei besteht zudem die Möglichkeit, für beschädigte Polizeifahrzeuge Ersatz zu fordern, wenn die Flucht mit einer Gefahrensituation verbunden war.
Drogen im Straßenverkehr
Bei Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit Drogen ist die rechtliche Lage ebenso komplex. Laut Polizei Beratung, kann die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss illegaler Drogen wie Heroin eine Ordnungswidrigkeit darstellen, selbst wenn keine akuten Ausfallerscheinungen beobachtet werden. Die Strafen reichen von einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro bis hin zu einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
Bei drogenbedingten Fahrfehlern oder Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer wird die Situation jedoch zu einer Straftat, die mit Freiheitsstrafen oder hohen Geldstrafen geahndet werden kann. Dies unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung von Drogenkonsum bei Verkehrskontrollen, insbesondere wenn solche Drogerien im Blut oder im Urin nachweisbar sind. Die finanziellen Folgen für den Täter können, inklusive aller notwendigen rechtlichen Schritte, schnell über 2.000 Euro betragen, was die ernsthaften Konsequenzen eines solchen Verhaltens verdeutlicht.