Feldkirchen

Grundsteuerreform: Herausforderungen für Gemeinden im Landkreis München

Die Grundsteuerreform macht München und die umliegenden Gemeinden nervös – ab 2025 drohen steigende Kosten für Grundstückseigentümer und Mieter!

Die Grundsteuerreform sorgt im Landkreis München für viel Gesprächsstoff und erfordert schnelles Handeln von Städten und Gemeinden. Die Auswirkungen dieser Reform sind nicht zu unterschätzen, da sie sowohl die Verwaltungen als auch die Bürger direkt betreffen. In der Region gibt es eine einheitliche Auffassung: Diese Reform bringt erheblichen Mehraufwand mit sich. Für jeden Grundstückseigentümer müssen die aktuellen Werte überprüft werden, was leicht zu Schwierigkeiten führen kann, wenn zum Beispiel nicht aktualisierte Daten beim Finanzamt vorliegen.

Am 1. Januar 2025 soll die reformierte Grundsteuer schließlich in Kraft treten. Dabei sind viele Grundstücke von einer Umstufung betroffen, was möglicherweise zu einer Erhöhung oder Senkung der zu zahlenden Steuer führt. Ein Beispiel: Areale, die bislang als Grundsteuertyp A klassifiziert waren, könnten nun unter Grundsteuer B fallen und entsprechend neu berechnet werden.

Grundsteuerreform – Was wir wissen müssen

Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das bestehenden Grundsteuermodell mit veralteten Einheitswerten nicht mehr konform ist. Daraufhin wurde ein neues Flächenmodell eingeführt, das eine gerechtere Verteilung der Steuerlast verspricht. Die betroffenen Gemeinden müssen die neuen Regelungen bis Anfang 2025 umsetzen. Immobilien, die gewerblich genutzt werden, erfahren durch die Reform eine Entlastung, während denkmalgeschützte Objekte sowie sozialer Wohnungsbau ebenfalls von Anpassungen profitieren.

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Die Gemeinden haben jedoch nur bedingt Einfluss auf die Reform. Sie müssen entscheiden, wie die Vorgaben umgesetzt werden. Der Hebesatz ist entscheidend, denn dieser bestimmt, wie viel Steuer tatsächlich zu zahlen ist. In München beispielsweise wurde der Hebesatz für Grundsteuer A und B von 535 auf 824 Prozent erhöht. Diese drastische Erhöhung führt zu einer starken finanziellen Belastung für viele Eigentümer sowie Mieter.

Die Ombudsmänner aus den Rathäusern wie Feldkirchen und Grasbrunn äußern sich vorsichtig zu den prognostizierten Hebesätzen. In Feldkirchen sind bereits 97 Prozent der nötigen Daten eingegangen, es wird jedoch erwartet, dass der Hebesatz bei 300 Prozent bleibt. Dagegen liegt die Rücklaufquote in Grasbrunn bei 86,5 Prozent, und die dortige Verwaltung strebt eine Gesamtbewertung im kommenden Monat an.

Entwicklungen in weiteren Gemeinden

In Haar macht man ähnliche Erfahrungen. Hier erhalten die Verantwortlichen etwa 80 Prozent der Werte vom Finanzamt. Der aktuelle Hebesatz liegt derzeit bei 310 Prozent, doch eine endgültige Entscheidung darüber, wie sich dieser entwickeln wird, steht noch aus. In Kirchheim wurde der Hebesatz von 280 auf 385 Prozent angehoben, was eine spürbare Mehrbelastung für die Steuerzahler bedeutet.

Derweil beobachtet die Gemeinde Aschheim die Situation aufmerksam. Hier entschied man, die bisherigen Hebesätze beizubehalten und zusätzliche Informationen im nächsten Amtsblatt bekanntzugeben. In Brunnthal hält man derzeit an einem Hebesatz von 300 Prozent fest, da auch hier viele Daten noch eingehend verifiziert werden müssen. Dies geschieht in Vorbereitung auf gewichtige Entscheidungen, die den finanziellen Spielraum der Gemeinde in der Zukunft beeinflussen können.

In Ottobrunn gibt man sich ähnlich zurückhaltend. Nach dem Erhalt von 94 Prozent der Messdaten sollen die Hebesätze für das Ende November geplante Treffen des Gemeinderats auf die Agenda gesetzt werden. Hier gehen die Befürchtungen in die Richtung, dass es viele „Nachwehen“ aufgrund fehlerhafter Daten geben könnte. Umso wichtiger ist eine gründliche Überprüfung aller Zahlen.

Aying und Sauerlach zeigen, wie unterschiedlich die Herausforderungen in den einzelnen Gemeinden sind. Aying merkt deutlich die Mehrarbeit aufgrund der Gesetzesänderung. Hier sind 90 Prozent der Daten der Finanzämter vorhanden. Sauerlach hat zwar auch viele Daten erhalten, sieht sich jedoch mit häufigen Änderungen und Aufhebungen konfrontiert, die die Erfassung der tatsächlichen Werte erschweren. Die Entscheidung über die neuen Hebesätze steht für die bevorstehenden Gemeinderatssitzungen an.

Die kommenden Monate sind entscheidend, um alle Unstimmigkeiten auszuräumen und die Reform fristgerecht umzusetzen. Die steigende Komplexität und der bürokratische Aufwand zeigen, wie wichtig die Aktualisierung von Grundsteuerberechnungen für alle Beteiligten ist. Aktuelle Informationen zu diesem Thema sind auf www.tz.de zu finden.


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Quelle
tz.de

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