In Feldkirchen-Westerham ist die Diskussion um eine neue Flüchtlingsunterkunft in vollem Gange. Die Gemeinde hat einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht, um den Baustart einer Containeranlage mit Platz für bis zu 160 Flüchtlinge zu stoppen. Diese Arbeiten sind am 15. Oktober 2024 auf dem Grundstück an der Walter-Gessner-Straße begonnen worden. Das Landratsamt Rosenheim wurde bereits im Vorfeld über den Baustart informiert, was Bürgermeister Johannes Zistl bestätigte. Trotz der Kontroversen bleibt die Kommunikation zwischen der Kommune und der Aufsichtsbehörde angeblich positiv.
Nach Angaben von Simone Beigel, Pressesprecherin des Landratsamts, erwartet man, dass der Eilantrag nicht ganz unerwartet kam. Sie bezeichnete das Vorgehen der Gemeinde als „legitimes und rechtsstaatliches Mittel“. Bürgermeister Zistl äußerte, dass er nicht überrascht sei, da der Baustart nach der im Juni 2024 erteilten Baugenehmigung rechtlich möglich war. Dennoch bleibt unklar, ob der Bau vorerst gestoppt wird, was die weiteren Schritte betrifft.
Streit um Nutzungsdauer der Flüchtlingsunterkunft
Der zentrale Streitpunkt zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt ist die geplante Nutzungsdauer von elf Jahren. Zistl argumentiert, dass dieser Zeitraum die Planungshoheit der Gemeinde beeinträchtigt, da man das Grundstück dringend für gewerbliche Zwecke benötigt. Trotz des Konflikts hat die Gemeinde laut Zistl die Bereitschaft, Geflüchtete noch für einen begrenzten Zeitraum in der Einrichtung aufzunehmen.
Die mögliche Folgen eines Erfolgs der Gemeinde vor Gericht sind gravierend. Sollte das Verwaltungsgericht dem Eilantrag stattgeben, könnte das Bauprojekt an diesem Standort als gescheitert gelten. Beigel bestätigt: „Falls die Gemeinde Recht bekommen sollte, können die 160 Personen an diesem Standort nicht untergebracht werden.“ Damit wäre auch eine Umverteilung von geflüchteten Menschen aus Ankunftseinrichtungen nicht möglich.
Ungewisse Prozessplanung
Was den Termin für den Prozess anbelangt, bleibt die Situation ungewiss. Laut Joel Hollaender, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, liegen die Klagebegründung und die relevanten Akten zwar vor, jedoch hat der Beklagte noch nicht auf die Klage reagiert. „Wann eine Terminierung erfolgen kann, lässt sich derzeit nicht vorhersagen“, so Hollaender.
Insgesamt ist die Situation in Feldkirchen-Westerham angespannt. Die ersten Flüchtlinge sollten ursprünglich im vierten Quartal 2024 in die neuen Container einziehen, doch das Landratsamt geht jetzt von einer Verzögerung von mindestens einem halben Jahr aus. Die Entwicklungen rund um diesen Antragsprozess werden mit Spannung verfolgt, wobei die schnelle Klärung der Rechtslage entscheidend für die weitere Vorgehensweise ist. Die Sichtweisen der Akteure sind klar, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichtsentscheidung auf das Bauvorhaben auswirken wird.
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