Wer im Ausland mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich vorab gut auf einen möglichen Notfall vorbereiten. Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können Notsituationen verschärfen. Der ÖAMTC-Jurist warnt davor und empfiehlt, die internationale Versicherungskarte, auch als „Grüne Karte“ bekannt, immer mitzuführen. Obwohl sie in vielen Ländern keinen Nachweis für den Versicherungsschutz des Fahrzeugs darstellt, kann sie dennoch viele unnötige Probleme ersparen. Diese Karte ist kostenlos bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.
Darüber hinaus sollte der europäische Unfallbericht im Handschuhfach bereitliegen. Dieser Bericht erleichtert es den Beteiligten, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Der Inhalt und die grafische Darstellung des Berichts sind innerhalb Europas in allen Sprachen gleich. Der Bericht ist auch in der kostenlosen ÖAMTC-Broschüre „Alles für Ihre Reise“ enthalten, die für Mitglieder erhältlich ist.
Im Falle eines Unfalls gilt es, einige entscheidende Regeln zu beachten. Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden, indem die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Pannendreieck aufgestellt wird. Wenn erforderlich, ist Erste Hilfe zu leisten und die Rettung zu rufen. Zur eigenen Sicherheit sollte eine Warnweste angelegt werden, da dies in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist. Es empfiehlt sich, eine Warnweste für jeden Insassen im Fahrzeug griffbereit zu haben.
Es ist wichtig, die Polizei zu verständigen, insbesondere bei Personenschaden oder hohem Sachschaden. Nach einem Unfall sollte auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestanden werden und keine Dokumente unterschrieben werden, deren Inhalt nicht verstanden wird. Es ist ratsam, die Kontaktdaten des Unfallgegners, der Polizeibeamten und Zeugen zu notieren und das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren. Es ist auch wichtig, Beweise zu sichern, indem die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung fotografiert werden.