Kärnten

Fahrtkostenzuschuss in Kärnten: Bis zu 1.075 Euro möglich bis Ende Oktober

Entdecken Sie jetzt, wie Sie bis zu 1.075 Euro Fahrtkostenzuschuss in Kärnten erhalten können!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten können von einem erweiterten Zuschuss profitieren, der nun bis zu 1.075 Euro betragen kann. Ursprünglich lag der Zuschuss bei 825 Euro, aber nun werden zusätzlich 250 Euro für bestimmte Personen bereitgestellt. Die Gesamtsumme von 1.075 Euro kann noch bis Ende Oktober beantragt werden.

Der Zuschuss in Kärnten ist speziell für Fahrtkosten konzipiert und kann bis zu 825 Euro betragen. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das vergangene Jahr. Voraussetzungen für die Bewilligung sind ein Hauptwohnsitz in Kärnten und eine Arbeitsstätte, die mindestens fünf Kilometer vom Wohnort entfernt ist.

Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen und die Wegstrecke zur Arbeitsstätte. Bei einem Monatseinkommen von 1.650 Euro und einer Wegstrecke von 30 Kilometern kann beispielsweise ein Zuschuss von 300 Euro beantragt werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel keine zumutbare Option sind. Personen mit einem Monatseinkommen von höchstens 1.320 Euro und einer Wegstrecke von über 60 Kilometern können den Maximalbetrag von 825 Euro erhalten.

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Einen detaillierten Überblick über die Zuschüsse je nach Einkommen und Wegstrecke bietet eine Tabelle, die online auf der Website der Arbeiterkammer Kärnten eingesehen werden kann. Anträge können ebenfalls online bis Ende Oktober gestellt werden. Zusätzlich erhalten Pendlerinnen und Pendler, die aufgrund von Unwettersituationen in der Gemeinde Krems längere Wegstrecken zur Arbeit zurücklegen müssen, einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro im Rahmen des Fahrtkostenzuschusses in Kärnten.

Zuschüsse in anderen Bundesländern

Neben Kärnten werden auch in anderen Bundesländern Zuschüsse für die Wegstrecke zur Arbeit gewährt. In der Steiermark beträgt der Zuschuss bis zu 389 Euro, in Oberösterreich bis zu 421 Euro und in Niederösterreich sogar bis zu 1.200 Euro. Weitere Informationen und Anträge sind auf den entsprechenden Websites der Arbeiterkammer und der Landesregierungen verfügbar und können je nach Bundesland bis Ende 2024 eingereicht werden.

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