Kärnten

Europa-Preis 2024: Auszeichnung für wissenschaftliche Arbeiten in Kärnten

Das Land Kärnten wird auch in diesem Jahr wieder den Europa-Preis vergeben, um herausragende wissenschaftliche Arbeiten auszuzeichnen. Der Preis ist in drei Kategorien unterteilt: Bachelorarbeiten (300 Euro), Diplom- oder Masterarbeiten (600 Euro) sowie Dissertationen (1.500 Euro). Einsendungen sind bis zum 30. September 2024 möglich. Dies gab Landeshauptmann Peter Kaiser bekannt.

Die Auszeichnung soll Studierende dazu ermutigen, in ihren Abschlussarbeiten europäische Themen oder Themen der EU und deren Auswirkungen auf das Land Kärnten zu behandeln. Europa und die EU spielen eine wichtige Rolle in der Gegenwart und Zukunft des Bundeslandes. Daher ist es von Bedeutung, dass Kärnten aktiv an der Gestaltung Europas und der EU teilnimmt und das Bewusstsein für die Bedeutung Europas und der EU für das Bundesland schärft und stärkt.

Der „Europa-Preis“ richtet sich an Studierende österreichischer Hochschuleinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Voraussetzung ist zudem ein starker Kärnten-Bezug, zum Beispiel durch einen Hauptwohnsitz, Studienort oder Schulabschluss in Kärnten. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Staatsangehörige der Europäischen Union sein.

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Die eingereichte wissenschaftliche Arbeit muss im Jahr 2023 oder bis zum dritten Quartal 2024 abgeschlossen worden sein, also im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. September 2024. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Arbeiten mit den Bewertungen „Genügend“ und „Nicht Genügend“ sowie Arbeiten, die bereits einen anderen Preis des Landes Kärnten erhalten haben.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer Fachjury, bestehend aus Expertinnen und Experten der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Fachhochschule Kärnten, der Pädagogischen Hochschule Kärnten sowie des Landes Kärnten, ausgewählt.

Weitere Informationen zum Europa-Preis und den Bewerbungsmodalitäten finden sich auf der Webseite europa.ktn.gv.at/aktionen/EUROPA_Preis.

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Rückfragen können an das Büro des Landeshauptmanns Peter Kaiser gerichtet werden. Die Redaktion der Pressemitteilung wurde von Markus Vouk übernommen.



Quelle: Land Kärnten

Quelle/Referenz
ktn.gv.at

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