KLAGENFURT. Das Land Kärnten plant, die Tagsätze für die Behindertenhilfe zu erhöhen. Dies wurde in einer Regierungssitzung beschlossen und wird voraussichtlich knapp 12 Millionen Euro kosten. Im Gegensatz zur Finanzierung der Pflegeheime, wird die Förderung für die Chancengleichheit/Behindertenhilfe nicht über den sogenannten Sockelbetrag finanziert, sondern über einen „Tagsatz“. Dieser setzt sich zu 65 Prozent aus Personalkosten und zu 35 Prozent aus Sachkosten zusammen. Die Chancengleichheitsreferentin LR.in Beate Prettner betont, dass dies eine extrem personalintensive Angelegenheit ist, da hunderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in verschiedenen Bereichen tätig sind, wie beispielsweise Tagesstätten, Beschäftigungswerkstätten und Wohnbereiche. Nach dem Beschluss der Erhöhung in der Regierungssitzung werden 7,9 Millionen Euro für die Gehaltserhöhung gemäß dem SWÖ-Kollektivvertrag (plus 9,2 Prozent) verwendet. Die restlichen 3,9 Millionen Euro decken die erhöhten Sachkosten ab, wobei der durchschnittliche Verbraucherpreisindex von 7,8 Prozent berücksichtigt wurde. Die Mehrkosten werden zu gleichen Teilen, also 50 Prozent vom Land Kärnten und 50 Prozent von den Kärntner Gemeinden, getragen.
Um den Kontext und die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung besser zu verstehen, ist es hilfreich, einige historische Hintergrundinformationen zur Behindertenhilfe in Kärnten zu betrachten. In Österreich ist das Sozialministerium für die Behindertenhilfe zuständig, während jedoch die konkrete Umsetzung und Finanzierung in den Bundesländern erfolgt. In Kärnten gibt es viele Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Dazu gehören beispielsweise Tagesstätten, in denen verschiedene Aktivitäten und Therapien angeboten werden, um die persönliche Entwicklung der Menschen zu fördern. Des Weiteren gibt es Beschäftigungswerkstätten, in denen Menschen mit Behinderungen Arbeitsmöglichkeiten erhalten und somit am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Die Erhöhung der Tagsätze für die Chancengleichheit/Behindertenhilfe ist eine positive Nachricht für die betroffenen Menschen und ihre Familien. Durch die Gehaltserhöhung gemäß dem SWÖ-Kollektivvertrag wird das finanzielle Auskommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert, die täglich in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen tätig sind. Die erhöhten Sachkosten decken die gestiegenen Ausgaben für Ressourcen und Materialien ab, die für eine angemessene Betreuung und Unterstützung der Betroffenen benötigt werden.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Mehrkosten für die Erhöhung der Tagsätze sowohl vom Land Kärnten als auch von den Kärntner Gemeinden getragen werden. Diese gemeinsame Finanzierung verdeutlicht das Bestreben, die Behindertenhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen und die Verantwortung dafür auf mehrere Schultern zu verteilen.
In der folgenden Tabelle sind die in der Pressemitteilung genannten Zahlen und Fakten noch einmal übersichtlich dargestellt:
Kostenart | Betrag | Prozentsatz |
---|---|---|
Gehaltserhöhung | 7,9 Millionen € | 9,2% |
Erhöhung der Sachkosten | 3,9 Millionen € | 7,8% |
Finanzierung durch das Land | 50% | – |
Finanzierung durch Gemeinden | 50% | – |
Diese Entscheidung des Landes Kärnten ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Bedingungen und die Qualität der Behindertenhilfe weiter zu verbessern. Sie zeigt das Engagement der Landesregierung für die Förderung der Chancengleichheit und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe angemessen entlohnt werden und die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.
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Quelle: Land Kärnten