Ein Pärchen aus Kärnten hatte eine Traumreise gebucht, aber sich dann getrennt und wollte nicht mehr gemeinsam verreisen. Als sie die Buchung stornieren wollten, verlangte der Reiseveranstalter Stornogebühren in Höhe von 5.800 Euro, basierend auf dem Gesamtreisepreis von 11.000 Euro. Die Arbeiterkammer Kärnten schaltete sich ein und intervenierte beim Veranstalter, der jedoch nicht bereit war, nachzugeben. Daraufhin kontaktierte der Konsumentenschützer Stefan Pachler die Versicherung, bei der das Paar eine Reisestornoversicherung abgeschlossen hatte. Nach mehreren Interventionen übernahm die Versicherung schließlich die gesamten Stornokosten. Der Grund dafür war, dass sich das Paar zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich getrennt hatte. Die Arbeiterkammer argumentierte erfolgreich, dass dies ein triftiger Grund für die Stornierung war.
Laut Pachler sollten Reisende bei der Buchung unbedingt eine Reisestornoversicherung abschließen. Diese übernimmt die möglichen Stornogebühren, wenn die Reise aus triftigen Gründen, die vom Vertrag gedeckt sind, nicht angetreten werden kann. Die Höhe der Stornogebühren hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Stornierung und dem Gesamtpreis der Reise ab.
Es ist ratsam, sich bei Fragen rund um das Thema Reisen an den Konsumentenschutz zu wenden. Die Arbeiterkammer steht mit Rat und Hilfe zur Seite. Weitere Informationen können auf der Website kaernten.arbeiterkammer.at/konsument gefunden werden.
Übersicht der relevanten Informationen:
Thema | Information |
---|---|
Reiseveranstalter | – Verlangte Stornogebühren von 5.800 Euro |
– Basierend auf dem Gesamtreisepreis von 11.000 Euro | |
Versicherung | – Übernahm die gesamten Stornokosten |
– Grund: Das Paar hatte sich bereits räumlich getrennt | |
Reisestornoversicherung | – Wichtig, um mögliche Stornogebühren abzudecken |
– Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und dem Gesamtpreis der Reise | |
Arbeiterkammer Kärnten | – Erfolgreiche Intervention beim Reiseveranstalter |
– Rät zur Kontaktaufnahme bei Fragen zum Thema Reisen | |
– Website: kaernten.arbeiterkammer.at/konsument | |
– Telefon: 050 477-2002 |
Quelle: Arbeiterkammer Kärnten / ots