Kärnten

Bedrohlicher Schadwolf in Almschutzgebiet erfolgreich erlegt – Landesregierung bestätigt Einhaltung des Alm- und Weideschutzgesetzes!

In einem seit Mai von der Landesregierung verordneten Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor ereignete sich ein Vorfall, bei dem ein Schadwolf erlegt wurde. Gemäß K-AWSG §5 Z1 handelte es sich beim Abschuss des Wolfs um eine Maßnahme zum Schutz der Nutztiere, da der Wolf versuchte, eine Rinderherde mit Kälbern anzugreifen. Dies führte zu einer unmittelbaren Bedrohung für die Tiere auf der Alm.

Die Entnahme des Schadwolfs wurde korrekt an das Land Kärnten gemeldet. Als Teil des Verfahrens begutachteten Sachverständige des Landes die Situation vor Ort und nahmen DNA-Proben des Wolfs. Dadurch konnte nachgewiesen werden, dass alle Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetzes eingehalten wurden.

Der Vorfall ist ein Beispiel für die Herausforderungen, mit denen Landwirte in Gebieten mit Wolfspräsenz konfrontiert sind. In den letzten Jahren hat sich die Wolfspopulation in einigen Teilen Österreichs erholt, was zu vermehrten Konflikten zwischen Wölfen und Nutztieren führt.

Die örtliche Landesregierung hat daher Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Nutztiere zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Ausweisung von Almschutzgebieten, in denen der Abschuss von Schadwölfen im Falle einer akuten Bedrohung erlaubt ist. Diese Schutzmaßnahmen sollen sowohl den Schutz der Nutztiere als auch den Erhalt des Ökosystems sicherstellen.

In einem Artikel von www.ktn.gv.at ist zu lesen, dass der Vorfall im Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor stattgefunden hat. Es wird betont, dass die Entnahme des Schadwolfs den rechtlichen Vorgaben entsprach und dass die Sachverständigen des Landes die Situation vor Ort dokumentiert haben.

Stellvertretend für ähnliche Fälle in anderen Teilen Österreichs unterstreicht dieser Vorfall die kontinuierliche Debatte über den Umgang mit Wölfen und die damit verbundenen Herausforderungen für Landwirte und den Naturschutz. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz der Nutztiere und den Erhalt des Ökosystems in Einklang zu bringen.

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