Nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf dem Goldeck im Jahr 2019 wird der Zivilprozess erneut aufgerollt. Das Oberlandesgericht Graz hat die Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt abgewiesen und die Causa zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Der Prozess dreht sich um die Möglichkeit, dass eine überfliegende Hercules-Maschine des Bundesheers die Seilschwingungen auslösen könnte, die letztendlich zum Tod eines Arbeiters führten.
Die Bergbahnen hatten die Republik in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Schadenersatz verklagt, nachdem das Landesgericht Klagenfurt ihre Klage im Mai 2022 abwies. Der Betriebsleiter der Goldeck-Bahnen wurde bei Wartungsarbeiten getötet, und die strafrechtlichen Ermittlungen wurden bereits 2021 eingestellt. Ein Gutachten, das besagte, dass die Hercules-Maschine des Bundesheeres nicht als Auslöser des Unglücks angesehen werden konnte, führte zur Abweisung der Klage.
Das Oberlandesgericht fordert nun eine erneute Verhandlung, in der Zeugen, der Pilot und eine Ergänzung des Sachverständigengutachtens einbezogen werden sollen. Es gilt, weitere Sachverhalte zu klären, um die Ursache des Seilrisses und des tragischen Unfalls zu ermitteln. Die Witwe und Tochter des Verstorbenen schlossen sich der Zivilklage an, die nun in einer neuen Verhandlung vor dem Landesgericht Klagenfurt geklärt werden muss.